Neuzuschnitt zum 1. Mai: Nordelbische Kirchenkreisreform soll Gemeinden zugute kommen

Schleswig/Hamburg (tk). Der Neuzuschnitt der nordelbischen Kirchenkreise ab dem 1. Mai zeigt nach Einschätzung der Kirchenleitung die Reformfähigkeit der Nordelbischen Kirche. „Die Strukturreform unserer Kirche geht nun auf die Zielgerade. Sie wird dafür sorgen, dass wir mehr beim Eigentlichen, beim Evangelium und beim Auftrag der Kirche sein können“, sagte Gerhard Ulrich, Vorsitzender der Kirchenleitung und Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein. Die bislang 27 fusionieren nun zu 11 neuen Kirchenkreisen. Mit der Reform sollten die Kräfte gebündelt werden, sagte Maria Jepsen, Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck: „Wenn wir unnötige Doppelstrukturen in der Verwaltung abbauen, stärkt das unsere Kirchengemeinden.“ Die Fusion der Kirchenkreise sei ein wichtiger Teil eines mehrjährigen Reformprozesses innerhalb der Nordelbischen Kirche. Er war auf Grund der konjunkturellen Entwicklung und damit einher gehender Mindereinnahmen bei den Kirchensteuern notwendig geworden. Im Oktober 2006 hatte die Nordelbische Synode das Zweite Strukturreformgesetz verabschiedet, das eine Neueinteilung des Kirchengebietes in 11 Kirchenkreise zum 1. Mai 2009 vorsieht. „Wir haben dieses Ziel pünktlich erreicht. Ich bin sicher, dass die neuen Kirchenkreise schnell arbeitsfähig sein werden und sich verstärkt den Herausforderungen in Kirche und Gesellschaft stellen“, sagte die Bischöfin.
Die nun erfolgte Kirchenkreisreform habe den Menschen, die in der Kirche arbeiten, viel Kraft abverlangt. „Auch Hirten müssen manchmal Strukturarbeit leisten – Weidegründe abstecken, Tränken einrichten, Zäune reparieren. Ich setze darauf, dass uns das in den neuen Kirchenkreisstrukturen noch besser gelingt und sich die mühevolle Strukturarbeit der letzten Jahre auszahlt“, sagte Bischof Ulrich. „Ich wünsche den neuen Kirchenkreisen einen guten Start. Gottes Segen geleite ihren Weg – jetzt uns an jedem neuen Tag.“
Im Einzelnen fusionieren im Sprengel Schleswig und Holstein (von Nord nach Süd):
– die bisherigen Kirchenkreise Eiderstedt, Husum-Bredstedt und Südtondern zum Kirchenkreis Nordfriesland;
– die bisherigen Kirchenkreise Angeln, Flensburg und Schleswig zum Kirchenkreis Schleswig-Flensburg;
– die bisherigen Kirchenkreise Norderdithmarschen und Süderdithmarschen zum Kirchenkreis Dithmarschen;
– die bisherigen Kirchenkreise Rendsburg und Eckernförde zum Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde;
– die bisherigen Kirchenkreise Rantzau und Münsterdorf zum Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf;
– die bisherigen Kirchenkreise Kiel und Neumünster zum Kirchenkreis Altholstein;
– die bisherigen Kirchenkreise Plön und Segeberg zum Kirchenkreis Plön-Segeberg;
– die bisherigen Kirchenkreise Eutin und Oldenburg zum Kirchenkreis Ostholstein.
Im Sprengel Hamburg und Lübeck fusionieren
– die bisherigen Kirchenkreise Lübeck und Lauenburg zum Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg;
– die bisherigen Kirchenkreise Alt-Hamburg, Harburg und Stormarn zum Kirchenkreis Hamburg-Ost;
– die bisherigen Kirchenkreise Altona, Blankenese, Niendorf und Pinneberg zum Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein.
Ein Kirchenkreis hat in der Nordelbischen Kirche die Aufgabe, die Arbeit der Kirchengemeinden zu unterstützen, etwa in der Verwaltung. Auch richtet er übergemeindliche Angebote ein, zum Beispiel in den Bereichen Diakonie, Bildung oder Jugendarbeit. Er ist außerdem eine eigenständige Einheit kirchlichen Lebens. Entscheidungen treffen die Kirchenkreissynoden, die sich in den kommenden Wochen konstituieren werden und die einen Kirchenkreisvorstand wählen. Ihm gehören auch die Pröpste und Pröpstinnen an. Als leitende Geistliche eines Kirchenkreises visitieren sie die Gemeinden und haben die Dienstaufsicht über die Pastorinnen und Pastoren.









