Nicht vergessen: 31. Mai ist Abgabetermin!
Oft lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung
Bei einer online-Erklärung kommt der Bescheid schneller
© Thorben Wengert/www.pixelio.de
Viele Bürgerinnen und Bürger müssen spätestens am 31. Mai ihre Einkommensteuererklärung für 2011 abgeben. Daran erinnert das Finanzministerium. „Wenn man nicht zur Abgabe verpflichtet ist, lohnt sich in vielen Fällen dennoch eine Steuererklärung, um zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurückzubekommen
„, sagte der Pressesprecher des Ministeriums Matthias Günther.
Wann sich die freiwillige Abgabe rechnet
Die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung empfiehlt sich zum Beispiel, wenn kein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt wurde, und die Werbungskosten – zum Beispiel Fahrtkosten für die Wege zur Arbeit, Ausgaben für Berufskleidung, Fachliteratur, doppelte Haushaltsführung – den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen. Auch wenn ein Arbeitnehmer während des Kalenderjahrs 2011 nicht ununterbrochen in einem Dienstverhältnis stand, lohnt es sich, zum 31. Mai eine Steuererklärung abzugeben. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird dann erstattet.
Schneller geht es mit ELSTER
Ministeriumssprecher Günther hat noch einen weiteren Tipp parat: „Wer seinen Steuerbescheid und damit eine mögliche Erstattung möglichst schnell bekommen möchte, der sollte die Steuererklärung mittels ELSTER online übermitteln
.“
Die Vorteile der Online-Erklärung
ELSTER steht für Elektronische Steuererklärung. Dieses Verfahren bietet eine ganze Reihe von Vorteilen:
- Elektronisch abgegebene Steuererklärungen werden in der Regel schneller als die herkömmlichen Steuererklärungen auf Papier bearbeitet, da die Daten dem Finanzamt bereits vorliegen.
- Die meisten Softwareprogramme bieten komfortable Zusatzfunktionen zum leichte-ren Ausfüllen der Steuererklärung (Interview-Modus, Plausibilitätsprüfung, Update-service, integrierte Hilfe usw.).
- Stammdaten (Name, Anschrift usw.) müssen nicht in jedem Jahr neu eingegeben werden. Die Steuererklärungssoftware übernimmt die Eingaben des letzten Jahres.
- Die Plausibilitätsprüfungen weisen bereits bei der Eingabe auf fehlende Angaben hin. Hierdurch verringern sich die Nachfragen des Finanzamtes.
- Da die übermittelten Daten im Finanzamt nicht erneut elektronisch erfasst werden müssen, besteht keine Gefahr, dass Daten dort fehlerhaft eingegeben werden.
- Nur gesetzlich vorgeschriebene Belege müssen eingereicht werden. Auf weitere Belege kann grundsätzlich verzichtet werden.
- Maximale Sicherheit durch verschlüsselte Übertragung der Daten.
- Es besteht die Möglichkeit, die Steuerbescheid-Daten elektronisch abzuholen.
Gütesiegel für den Datenschutz
Weitere Informationen gibt es im Internet unter ELSTER-Online-Portal oder bei den Finanzämtern. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat den Datenschutz bei ELSTER übrigens mit einem Gütesiegel bestätigt.