Nichtraucherschutz: Absolutes Rauchverbot in NRW gilt ab Mai
Ab 1. Mai gilt in Nordrhein-Westfalen das absolute Rauchverbot. NRW wird damit das dritte Bundesland sein, in dem in der Gastronomie ein absolutes Rauchverbot herrscht. Der DEHOGA rechnet damit, dass die neuen Regelungen einer Reihe von Betrieben – gerade aus dem Bereich der klassischen Eckkneipen – die Existenz kosten werden.Nachdem allerdings zwei Verfassungsbeschwerden gescheitert sind und ein Volksbegehren aussichtslos erscheint, geht es jetzt um die bestmögliche Umsetzung des Verbots. Dazu hat der DEHOGA-Landesverband NRW die wichtigsten Informationen für die Gastronomen in einem Merkblatt zusammengestellt. Zudem hat er einen Aushang zur Gästeinformation produziert, den Sie hier… herunterladen können oder über die DEHOGA-Geschäftsstellen in NRW erhalten. Das neue Gesetz und den Fragen- und Antwortenkatalog des Gesundheitsministeriums finden Sie hier… |
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