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Kultur & Wissenschaft

Nordelbische Kirche begrüßt Verfassungsgerichtsurteil

NordelKirche0506
Kiel (tk). Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das höchste deutsche Gericht habe durch sein Urteil den Schutz des Sonntags durch das Grundgesetz bestätigt, sagte Bischof Gerhard Ulrich, Vorsitzender der Kirchenleitung, am Dienstag (1. Dezember) in Kiel. Das Urteil stütze die Überzeugung der Kirchen, dass der Mensch nicht durch Arbeit und Leistung allein definiert werde. Die heilsame Unterbrechung des Alltags tut der ganzen Gesellschaft gut.Der Sonntag bleibe der Tag für den Gottesdienst. Er schafft aber auch Raum für gemeinsame freie Zeit in der Familie und im Freundeskreis, bei Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten, bei Dorf- und Stadtteilfesten, so der Bischof. Auch viele ehrenamtliche Tätigkeiten seien ohne den freien Sonntag undenkbar. Das Urteil ist auch eine gute Botschaft für die Beschäftigten im Einzelhandel, sagte der Bischof. Sie seien durch die Sonntagsöffnung von Geschäften besonders belastet.

Der Bischof betonte, dass die Kirchen auch weiterhin das Gespräch mit Wirtschaft und Politik suchen wollten, um zu tragfähigen Kompromissen auf Grundlage des jetzt ergangenen Verfassungsgerichtsurteils zu kommen. In Schleswig-Holstein müsse nun zunächst die Bäderverordnung auf dem Hintergrund der durch das Bundesverfassungsgericht festgestellten Norm überprüft und ihre Anwendung neu geordnet werden.

Sicherlich sei es notwendig, dass Menschen auch weiterhin an Sonn- und Feiertagen arbeiteten, etwa im Sozialbereich oder der Gastronomie. Alle Regelungen müssen aber beachten, dass das Verhältnis von Regel und Ausnahme gewahrt bleibt, sagte der Bischof.