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Politik & Wirtschaft

OLG Schleswig bestätigt gegen VW Bank Widerruf von Autokreditvertrag

Hamburg (ots) – Mit Urteil vom 13. Januar 2022 – 5 U 126/21 – hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht die Widerrufsmöglichkeit von Autokreditverträgen der Volkswagen Bank GmbH bestätigt. Die von HAHN Rechtsanwälte vertretene Klägerin hatte am 26. März 2015 mit der Volkswagen Bank GmbH einen Darlehensvertrag über 15.233,75 EUR zur Finanzierung eines Seat Ibiza geschlossen. Mit Schreiben vom 08. April 2019 erklärte sie den Widerruf ihres Darlehensvertrages, den die Bank zurückwies. Der Widerruf der Klägerin sei laut Oberlandesgericht nicht verfristet. Die Widerrufsfrist habe nicht zu laufen begonnen, da die Vertragsunterlagen die Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB nicht enthalten haben. Unter anderem sei die Klägerin nicht in der vom Gesetzgeber geforderten Form über den Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner Anpassung informiert worden. Auch die Auszahlungsbedingungen seien nicht ordnungsgemäß dargelegt worden. Der Widerruf der Beklagten sei im Übrigen auch nicht rechtsmissbräuchlich. HAHN Rechtsanwälte gehört auf dem Gebiet des Widerrufs zu den bundesweit erfolgreichsten Kanzleien. HAHN Rechtsanwälte konnte nicht nur Erfolge gegen die Volkswagen Bank GmbH, sondern unter anderem auch gegen die Mercedes-Benz Bank AG, die BMW Bank GmbH oder gegen die BNP Paribas S.A. erzielen. HAHN Rechtsanwälte bietet Darlehensnehmern eine kostenfreie Überprüfung ihrer Darlehensverträge auf die Möglichkeit eines Widerrufs hin an. Pressekontakt: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB RA Christian Rugen Alter Steinweg 1 20459 Hamburg Fon: +49-40-3615720 Fax: +49-40-361572361 E-Mail: rugen@hahn-rechtsanwaelte.de Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de