Online-Apotheken: Shopping mit Wechselwirkungen
Bild: Adobe Stock: Drazen · Versandapotheken sind aus dem europäischen Gesundheitsmarkt nicht mehr wegzudenken. Sie bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine große Auswahl an Produkten, häufig attraktive Preise und eine bequeme Lieferung nach Hause.
Eine aktuelle Beschwerde beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland zeigt, dass Probleme beim Online-Kauf von Arzneimitteln häufig dort entstehen, wo auch andere Online-Bestellungen Schwierigkeiten bereiten: bei der Zustellung, der Kommunikation mit dem Händler oder der Abwicklung einer Reklamation.
Kühlkette unterbrochen – welche Rechte haben Verbraucher?
Ein kühlpflichtiges Medikament, das mitten im Hochsommer nicht der Empfängerin, sondern einem Nachbarn zugestellt wurde, führte zu einer Beschwerde beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland. Die Verbraucherin erhielt ihr Paket erst Stunden nach der Zustellung. Zu diesem Zeitpunkt war die vorgeschriebene Kühlkette bereits unterbrochen. Die Versandapotheke bestätigte, dass das Medikament nicht mehr verwendet werden dürfe und forderte die Kundin auf, es zu vernichten. Trotzdem sollte sie das Produkt bezahlen. Sie bat das EVZ um eine rechtliche Einschätzung, ob dies so zulässig ist.
Der Fall zeigt: Bestellungen bei Versandapotheken bergen dieselben Risiken wie das Einkaufen bei anderen Online-Shops, wie etwa eine fehlerhafte Zustellung, die Beschädigung der Ware oder Probleme in der Kommunikation mit dem Händler. Was bei Kleidung, Haushaltswaren oder Büchern vor allem ärgerlich ist, kann beim Medikamentenkauf bei Online-Apotheken im schlimmsten Fall gesundheitsschädigende Auswirkungen haben.
„Versandapotheken innerhalb der Europäischen Union sind eine sichere und für viele Verbraucherinnen und Verbraucher praktische Möglichkeit, Arzneimittel zu beziehen. Kommt es jedoch zu Problemen bei der Lieferung oder der Abwicklung, gelten auch hier die Regeln des Verbraucherrechts“, erklärt Sabine Blanke, Juristin im Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.
So finden Sie seriöse Online-Apotheken in der EU
Der Online-Kauf von Arzneimitteln innerhalb der Europäischen Union ist grundsätzlich sicher und stellt für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine Alternative zur Apotheke vor Ort dar. Wichtig ist jedoch, nur bei offiziell zugelassenen Versandapotheken zu bestellen. Diese werden von den zuständigen Behörden ihres Landes überwacht und müssen strenge gesetzliche Vorgaben einhalten.
Ob eine Online-Apotheke dazu gehört, ist am gemeinsamen EU-Sicherheitslogo zu erkennen, das auf jeder Internetseite gut sichtbar eingebunden sein muss. Ein Klick auf das Logo führt zum offiziellen Register der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörde. Dort lässt sich überprüfen, ob der Online-Shop tatsächlich zum Versand von Arzneimitteln berechtigt ist.
Von Angeboten über dubiose Online-Marktplätze, soziale Netzwerke oder Internetseiten ohne EU-Sicherheitslogo sollten Verbraucherinnen und Verbraucher dagegen unbedingt Abstand nehmen. Hier besteht ein erhöhtes Risiko, auf illegale Anbieter oder gefälschte Arzneimittel zu stoßen.
Lieferung entscheidet über die Qualität
Besondere Aufmerksamkeit erfordern Arzneimittel, die gekühlt transportiert werden müssen. Wird die vorgeschriebene Kühlkette unterbrochen, kann nicht nur die Qualität und Wirksamkeit des Medikaments beeinträchtigt, sondern sogar die Gesundheit gefährdet sein. Solche Arzneimittel sollten nicht mehr verwendet und müssen leider oft entsorgt werden.
Generell gilt: Die Versandapotheke ist für den sicheren Transport verantwortlich. Wer es gewohnt ist, Pakete „an einem sicheren Ort“, wie etwa auf der eigenen Terrasse, abstellen zu lassen, sollte nicht vergessen, diese Genehmigung vor der Bestellung kühlpflichtiger Waren zu widerrufen, damit das Medikament nicht zwischen den Blumentöpfen landet.
Auch bei Arzneimitteln gelten Verbraucherrechte
Das Widerrufsrecht besteht auch beim Online-Kauf von Medikamenten, wobei Ausnahmen für individuell hergestellte Medikamente oder bereits geöffnete Ware gelten können. Wird ein Medikament beschädigt oder nicht mehr verwendbar geliefert, stellen sich Kunden oft die Frage, ob sie es dennoch bezahlen müssen.
Grundsätzlich gilt: Kommt das Medikament beschädigt, geöffnet oder ungekühlt an, können Verbraucherinnen und Verbraucher Rechte wegen mangelhafter Lieferung geltend machen. Verbraucher sollten das Problem gut dokumentiert und unverzüglich dem Händler melden. Das Medikament sollte bis zur Klärung der Angelegenheit im Kühlschrank aufbewahrt werden.
Das empfiehlt das EVZ Deutschland
Wer Medikamente online bestellt, sollte einige Punkte beachten:
- nur bei zugelassenen Versandapotheken mit EU-Sicherheitslogo bestellen,
- bei kühlpflichtigen Medikamenten sicherstellen, dass die Sendung persönlich entgegengenommen werden kann,
- Beschädigungen oder Auffälligkeiten bei der Lieferung sofort fotografieren und der Apotheke melden,
- Arzneimittel mit zweifelhafter Qualität oder unterbrochener Kühlkette nicht mehr verwenden und im Kühlschrank aufbewahren, bis die Angelegenheit geklärt ist.
Bei Problemen mit Unternehmen aus der EU, Island oder Norwegen hilft das EVZ Deutschland Verbraucherinnen und Verbrauchern aus Deutschland kostenlos.
