Opel Abgasskandal: Vorsicht vor freiwilliger Servicekampagne
Nürnberg (ots) – Tausende Opel-Fahrer werden demnächst Post erhalten. Hierbei wird den Haltern verschiedener Diesel-Varianten von Astra, Corsa und Insignia nahegelegt werden, im Rahmen einer freiwilligen Servicekampagne ein Software-Update an ihren Fahrzeugen vornehmen zu lassen, um das Emissions-Verhalten zu verbessern. „Betroffene sollten im Zusammenhang mit der Durchführung derartiger freiwilliger Servicemaßnahmen äußerst vorsichtig sein und sich zuvor rechtlich beraten lassen“, warnen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Der Dieselskandal bei Opel weitet sich aktuell aus. Opel versuchte bereits seit 2016 die Abgasproblematik bei zahlreichen neueren Modellen zunächst mit einer „freiwilligen Verbesserungsmaßnahme“ durch ein Software-Update in den Griff zu bekommen. Hierbei ist es Opel indessen offenbar nicht rechtzeitig gelungen, ausreichend viele der betroffenen Modelle Cascada, Insignia und Zafira mit einem Software-Update zu versehen. Am 17.10.2018 erließ das KBA sodann einen Rückrufbescheid, der das bislang freiwillige Softwareupdate als sofort verpflichtend anordnete. Von dem amtlichen Rückruf waren seinerzeit Dieselmotoren des Typs B16DTH und B20DTH mit der Abgasnorm Euro 6 betroffen. Den meisten Fahrern der betroffenen Opel-Modelle wurde bereits mitgeteilt, dass sie jetzt das Software-Update aufspielen müssen. Falls das Update innerhalb einer gewissen Frist nicht installiert werden sollte, wird deutlich darauf hingewiesen, dass die zuständige Zulassungsbehörde die Betriebsuntersagung einleiten kann. „Der Opel Dieselskandal zeigt exemplarisch, dass ebenso wie bei vielen anderen Herstellern auch aus einem „freiwilligen“ Rückruf plötzlich ein verpflichtender Rückruf werden kann“, meint Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Dinge wiederholen sich. Denn Opel teilte nunmehr aktuell mit, dass das KBA die Genehmigung für eine „freiwillige Servicekampagne zur Verbesserung des Emissions-Verhaltens von Fahrzeugen mit Dieselmotor“ erteilt habe. Dabei gehe es um den Stickoxid-Ausstoß verschiedener Diesel-Varianten von Astra, Corsa und Insignia aus den Modelljahren 2014 bis 2018. Es steht also zu erwarten, dass Tausende weitere Opel-Fahrer demnächst ein Schreiben der Opel Automobile GmbH erhalten werden, worin ihnen die Installierung eines Software-Updates nahegelegt wird. „Falls es Opel im Rahmen dieser „freiwilligen Servicemaßnahme“ – erneut – nicht gelingt, einen gewissen Prozentsatz der Fahrzeuge nachzurüsten, werden sich aller Voraussicht nach – wiederum – verpflichtende Rückrufe anschließen“, warnt Rechtsanwalt Göpfert. Wie die Vergangenheit bereits gezeigt hat, droht sodann die Zwangsstillegung der Opel-Fahrzeuge. In den zunächst harmlos klingenden „Software-Update-Schreiben“ der Opel Automobile GmbH können auch ansonsten erhebliche Gefahren lauern. Wie bei sämtlichen anderen Herstellern auch, können sich die Maßnahmen negativ auf die Fahrzeuge auswirken. Dies ist auch nicht wirklich überraschend. Denn wenn die Abgasproblematik mit einem bloßen Software-Update „ganz schnell und einfach“ ohne schädliche Auswirkungen auf den Motor in den Griff zu bekommen wäre, stellt sich nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte doch folgende Frage: Warum wurde die Motorsteuerungssoftware nicht schon bei der Herstellung der Motoren entsprechend programmiert, sondern seitens der Hersteller unter bewusster Inkaufnahme von ganz erheblichen Haftungsrisiken „getrickst“? „Viele Autobesitzer berichteten uns demgemäß von negativen Auswirkungen nach Durchführung solcher Maßnahmen, wie etwa nachlassender Leistung, einem erhöhten Spritverbrauch bis hin zu einer Versottung des Motors“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten. Es zeigt sich also, dass sich Autobesitzer an freiwilligen Servicemaßnahmen nicht vorschnell beteiligen, sondern zuvor rechtlichen Rat einholen sollten. Wenn das Softwareupdate erst einmal aufgespielt worden ist, wird es für Opel-Fahrer in einem Gerichtsverfahren deutlich schwieriger, etwaige Manipulationen der ursprünglichen Software nachzuweisen. Auch deshalb sollte man sehr vorsichtig sein. Nachdem auch Verjährungsfristen zu beachten sind und die Gefahr eines sich anschließenden verpflichtenden Rückrufs durch das KBA besteht, empfiehlt sich rasches Handeln. Pressekontakt: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann Virchowstraße 20d 90409 Nürnberg Tel:+49 (0) 911 567 94 00 Fax:+49 (0) 911 657 94 01 E-Mail:presse@drhoffmann-partner.de Original-Content von: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
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