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Politik & Wirtschaft

Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro pro Fahrt: / Taxi Deutschland gegen Uber: Verbot von Uber in Deutschland erneut bestätigt

Frankfurt am Main (ots) – Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Freitag in der Berufung von Uber zum Urteil des Landgerichtes Frankfurt die Berufung zurückgewiesen. Das Geschäftsmodell von Uber ist weiterhin rechtswidrig. Uber darf in Deutschland keine Fahrten vermitteln, da das in Amsterdam ansässige Unternehmen Uber B.V. über keine Verkehrsgenehmigung für den Mietwagenverkehr in Deutschland verfügt. Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die Uber verklagt hatte: „Wir freuen uns, wir haben ein weiteres Mal Recht erhalten. Uber hat in Deutschland noch immer keine Genehmigung für die Personenbeförderung. Wir fragen uns allerdings, warum die Behörden seit Jahren das rechtswidrige Verhalten von Uber hinnehmen.“ Auch der Sprecher von Taxi Deutschland, Markus Burgdorf, findet deutliche Worte: „Uber täuscht die Öffentlichkeit und die Behörden frech weiter und behauptet, das Urteil habe keinen Einfluss auf ihre Geschäftstätigkeit, weil man das Geschäftsmodell bereits nach dem Urteil des Landgerichts im Dezember 2019 angepasst habe. Jedes Mal, wenn Uber behauptet, man habe das Geschäftsmodell geändert und beachte nun die Gesetze, stellt sich bei einer gerichtlichen Überprüfung heraus, dass wieder nur getäuscht wurde. Die Hinzuziehung eines Generalunternehmers ändert nichts daran, dass Uber weiterhin ohne Genehmigung illegal agiert. Das Unternehmen, das in Deutschland weder Steuern noch Sozialabgaben für seine Fahrer/innen bezahlt, fährt nicht nur ohne Genehmigung, es verstößt auch jeden Tag gegen geltende Gesetze.“ Bei Rechtsverstößen: Uber ist Täter Das Gericht befasste sich auch erneut mit den andauernden Verstößen des Unternehmens Uber und seiner Subunternehmer gegen die Rückkehrpflicht. Diese sieht vor, dass ein Mietwagen nach Abschluss eines Beförderungsauftrages wieder zum Betriebssitz zurückkehren muss, wenn er keinen direkten Anschlussauftrag hat. Tatsächlich halten sich viele Mietwagen, die im Auftrag von Uber unterwegs sind, nicht an die Rückkehrpflicht. Taxi Deutschland hatte das mehrfach gerichtsfest beweisen können. Während Uber die Verantwortung für die Rechtsverstöße auf seine Subunternehmer schiebt, sieht das Oberlandesgericht Uber selbst als Täter, weil die Firma mit ihrer App die Verstöße gegen die Rückkehrpflicht erst ermögliche. Auch die Regel, nach der Fahraufträge erst am Betriebssitz der Mietwagenunternehmer eingehen müssen und erst nach Auftragsannahme durch den Mietwagenunternehmer an die Fahrzeuge übermittelt werden dürfen, wird konsequent ignoriert. Der Fahrer bekommt auch heute noch eine Push-Meldung auf sein Mobiltelefon zeitgleich mit der Zentrale. Uber hatte bereits im Dezember 2019 vor Gericht behauptet, diesen Rechtsverstoß abgestellt zu haben. Taxi Deutschland wird das Recht durchsetzen Das Oberlandesgericht hat am Freitag direkt nach der mündlichen Verhandlung das Urteil verkündet. „Mit der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung beginnt für die Subunternehmer, die im Auftrag von Uber fahren, eine schwere Zeit. Wir werden beim Landgericht Ordnungsgelder beantragen, die für jede einzelne Fahrt bis zu 250.000 Euro betragen können. Die Justizkasse wird sich dann sehr dafür einsetzen, diese Ordnungsgelder einzutreiben. Ob Uber einen Weg finden wird, diese Ordnungsgelder auf Ihre Subunternehmer abzuwälzen, so wie sie es mit der Verantwortung für die Rechtsverstöße immer wieder machen, bleibt abzuwarten“, sagt Markus Burgdorf. Über die Taxi Deutschland eG Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss. Sie hat bereits 2016 erwirkt, dass die durch Uber vermittelte Personenbeförderung durch Privatleute gerichtlich untersagt wurde. Die Genossenschaft der Taxizentralen betreibt die App „Taxi Deutschland“, an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker (Vorsitzender) sowie Fred Buchholz und Hermann Waldner. Unsere Pressemappe finden Sie wie immer hier: https://taxi-deutschland.net/presse/TD%20Pressemappe%202019-08-16.pdf Unser Schwarzbuch „Neue Mobilität“ finden Sie hier: https://ots.de/KR1RCr Pressekontakt: Markus Burgdorf Aufgesang GmbH Tel.: +49 (0) 511 923 999-19 Mobil: +49 (0) 171 220 7997 taxi@aufgesang.de Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG Heidelberger Str. 25 60327 Frankfurt am Main www.taxi-deutschland.net www.22456taxi.de Original-Content von: Taxi Deutschland, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de