Osteuropäische Betreuungskräfte kontra deutsche Pflegepolitik / Deutsch-polnische Wissenschaftseinrichtung der Universitäten Cottbus und Breslau stellen Faktenbuch in Berlin vor
Berlin (ots) – Knapp jeder zehnte Pflegehaushalt in Deutschland beschäftigt eine zumeist aus Osteuropa stammende Hilfskraft, die häufig mit im Haushalt lebt. Dies hat eine im Jahr 2017 veröffentlichte Studie der Hans-Böckler-Stiftung ermittelt. Die Zahlen der Pflegestatistik 2017 zu Grunde gelegt (2,08 Mio.), wären das mehr als 200.000 Haushalte, die eine Betreuungskraft aus Osteuropa legal oder illegal beschäftigen. Das German-Polish Centre for Public Law and Environmental Network GPPLEN, eine im Jahr 2009 gegründete deutsch-polnische Wissenschaftseinrichtung der Universitäten Cottbus und Breslau, legt nun eine Modellabfrage bei Anbietern und Vermittlern, die mit einer „24-Stunden-Betreuung“ werben, in Form eines Faktenbuchs vor. „Die Entwicklung dieses prosperierenden Dienstleistungsmarktes, der Familien Hilfe und Entlastung in einer belastenden Situation ermöglicht, wird von der deutschen Politik seit Jahren konsequent ignoriert. Und dies in einem Umfeld, in dem schon heute zehntausende ausgebildete Pflegefachkräfte fehlen. Anstatt gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, wird einfach weggeschaut“, so Prof. Dr. Dr. h. c. Lothar Knopp, Geschäftsführender Direktor des GPPLEN, Herausgeber und Mitautor des Faktenbuchs. Die gemeinsame Projektgruppe beider Universitäten hat die Vorgehensweisen der Vermittlung von osteuropäischen Betreuungskräften und die Qualitätssicherung abgefragt und ausgewertet. „Unsere Auswertungen veröffentlichen wir im Herbst dieses Jahres in Form eines Faktenbuchs. Eine wissenschaftliche Studie im klassischen Sinn können wir nicht vorlegen, da ein nennenswerter Teil der Anbieter entsprechende Auskünfte verweigert oder sogar strikt zurückgewiesen bzw. einzelne Fragen nicht oder nur unvollständig beantwortet hat“, sagt Lothar Knopp. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Faktenbuchs Zu den Rahmenbedingungen: Der Markt der Vermittlung osteuropäischer Betreuungskräfte bedarf der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen. Eine weitere Tabuisierung, Nichtbeachtung und Kriminalisierung bestraft vorrangig pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige, die um eine bestmögliche Lösung bemüht sind. Aus der teilweisen Illegalität der Beschäftigungsverhältnisse muss zwingend Legalität werden, da die deutsche Pflegelandschaft auf die arbeitswilligen Frauen aus Polen, Bulgarien oder Rumänien – allein schon im Sinne der Pflegebedürftigen – nicht verzichten kann. Hier gilt es, Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen. Durch ausgebildete Pflegefachkräfte ließe sich der Bedarf niemals decken. Die von Bundesgesundheitsminister Spahn angekündigte Finanzierung von Betreuungsleistungen durch die Pflegekassen muss zwingend auch für Leistungen der 24-Stunden-Betreuung gelten. Für ebenso wichtig erachten die Autoren des Faktenbuchs die Anhebung des steuerlichen Betrags für Pflegeleistungen. Der derzeit anzusetzende steuerermäßigende Betrag von bis zu 20.000 Euro pro Jahr, welcher zu einer Ermäßigung der Steuerschuld von maximal 4.000 Euro pro Jahr führt, sollte deutlich erhöht werden. Dies besonders vor dem Hintergrund einer Preisspirale, die durch die stetige Anhebung des Mindestlohns in Deutschland ausgelöst wird. Zur Marktentwicklung: Angehörige sind mit Zunahme der Pflegedauer zeitlich überfordert, wenn die Betreuung eines Pflegebedürftigen „rund um die Uhr“ notwendig wird. Ambulante Pflegedienste bieten hingegen eine „24-Stunden-Pflege“ kaum mehr an. Gründe dafür sind die Kosten von 15.000 bis 20.000 Euro pro Monat, die kaum ein Pflegehaushalt zahlen kann. Hinzu kommt der immer stärker werdende Mangel an Fachkräften, der diese intensive Versorgungsform kaum mehr möglich macht. Die Leistungen bleiben daher auf eine punktuelle Versorgung im Minutentakt beschränkt. Gut 73 % aller Pflegebedürftigen, oder deren Angehörige, entscheiden sich trotzdem gegen einen Heimplatz und für eine Betreuung in der gewohnten Umgebung. Die Nachfrage steigt dadurch überproportional an. Gleichzeitig nimmt die Verfügbarkeit an potenziellen Betreuungskräften in den osteuropäischen Ländern jedoch ab. Zu den Kunden: Aus Sicht der Autoren ist größtes Augenmerk auf die Vertragsgestaltung zu legen. In vielen Fällen werden pflegebedürftige Menschen oder deren Angehörige zu Arbeitgebern, ohne dies zu wissen und deren rechtliche Bedingungen zu erfüllen. Vorsicht sollte man auch bei den Angaben des Anbieters zu den Deutschkenntnissen und pflegerischen Erfahrungen einer vorgeschlagenen Betreuungskraft walten lassen. Nur zu oft können in dieser Hinsicht Versprechungen nicht eingelöst werden. Zu den Marktmodellen: Die verschiedenen Marktmodelle der Anbieter, die sich teilweise auch rechtlich in einer Grauzone bewegen, sind für potenzielle Kundinnen und Kunden nur schwer zu durchschauen. Da Standards und rechtliche Rahmenbedingungen seitens der deutschen Gesetzgebung fehlen, unterzeichnen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige oftmals Verträge, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Die vom Kunden mit dem Anbieter oder Vermittler einzugehenden Rechtsbeziehungen bedürfen daher in vielen Fällen der Hinzuziehung einer Rechtsberatung. Pflegestützpunkte, Serviceeinrichtungen der Kommunen und anderweitige Beratungsangebote sind damit zumeist fachlich überfordert. Diese werden aber auch nur unzureichend in Anspruch genommen. Viele Anbieter nutzen daher die übergroße Nachfrage auch rechtlich aus. Der Markt an „24-Stunden-Betreuung“ hat damit seine „eigenen Gesetzmäßigkeiten“ entwickelt und ausgeprägt. Neben vielen kleinen Anbietern, die häufig in einer Art „Grauzone“ agieren, haben sich aber auch große, bundesweit arbeitende Dienstleister etabliert. Diese sind mehrheitlich auf Qualität, Transparenz, einen „Vor-Ort-Service“ und Rechtssicherheit bedacht. Besonders bei den zahlreichen verfügbaren Online-Angeboten ist es potenziellen Kunden nur sehr schwer möglich, seriöse und rechtssichere Anbieter eindeutig zu identifizieren. Zu den Kosten: Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung durch eine osteuropäische Betreuungskraft liegen bei allen Anbietern deutlich über 2.000 Euro pro Monat. Diese Kosten variieren, je nach Vorkenntnissen der Betreuungskraft und Grad der Sprachbeherrschung, weiter nach oben. Hinzu kommen Verpflegung und Logis für die Betreuungskraft und teilweise Reisekosten sowie Vermittlungsgebühren. Auf Grund der in Deutschland geltenden Mindestlohnverordnung, die bereits ab dem 1. Januar 2019 eine weitere Steigerung auf dann 9,19 Euro pro Stunde vorsieht, ist mit weiterhin steigenden Kosten und Preisen zu rechnen. Die finanziellen Belastungen für die pflegenden Haushalte werden daher in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Die stetige Zunahme von illegalen Beschäftigungsverhältnissen, z. B. auf Minijob-Basis oder durch die Beschäftigung von Schein-Selbstständigen, ist daher zu befürchten. Hier besteht großer Handlungsbedarf durch die Politik, so sind sich die Autoren des Faktenbuchs einig. Pressekontakt: Steffen Ritter fokus>p Die Kommunikationsagentur für die Pflegewirtschaft Reinhardtstraße 31 10117 Berlin-Mitte T +49 30 2888 6003 M +49 160 15 31 796 ritter@fokus-p.de www.fokus-p.de Original-Content von: Charleston Holding GmbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: presseportal.de