Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Sein Leben noch regeln, solange es noch geht –
Jeder Mensch kann z.B. durch einen Unfall in die Lage kommen, nicht mehr selbst seine Einwilligung in medizinische Behandlungen geben zu können. Wer handelt und entscheidet dann für mich? Wer sorgt dafür, dass meine persönlichen Wünsche und Entscheidungen berücksichtigt werden? Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? Diese und viele andere Fragen stellen sich und müssen von Dritten in Ihrem Sinne gelöst werden.
In einer Betreuungsverfügung können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die im Falle einer notwendigen Betreuung durch das Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt werden soll. Die Betreuungsverfügung kann den individuellen Lebenssituationen und persönlichen Bedürfnissen genau angepasst werden.
In der Situation von Trennung und Scheidung kommen noch weitere Aspekte zum Tragen, da verschiedene Interessen auf einander treffen.Rechtsanwalt Andreas Ihns gibt Hinweise und Tipps auf Fragen die mit diesem Thema in Zusammenhang stehen bei der kostenfreien Veranstaltung des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht.
Anschließend ist Gelegenheit zum Erfahrungs- und Gedankenaustausch mit dem Referenten und dem ISUV-Aktiven-Team.
Wann? Mittwoch, 26. Mai 2010 ab 19:30 Uhr
Wo? 23552 Lübeck, Königstrasse 129, Kanzlei Ihns
Referent: Rechtsanwalt Andreas Ihns
Veranstalter: Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV e.V.)
Da die Teilnehmerzahl begrenzt sind, melden Sie sich bitte bei Herrn Andreas Ihns unter der Telefonnummer 0451 – 7 07 48 begin_of_the_skype_highlighting 0451 – 7 07 48 end_of_the_skype_highlighting 65
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.isuv.de und bei Richard Bosse unter 04101 – 21 67 74.