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Pilotprojekt zur praktischen Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

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Umweltminister Prof. Dr. Wolfgang Methling hat heute (26. Mai 2006) anlässlich der Präsentation der Ergebnisse des komplexen Gewässersanierungsvorhabens „Wittbeck-Fulgenbach-Gewässersystem“ in Kühlungsborn (Landkreis Bad Doberan) ein Grußwort gehalten. „Weit vor dem von der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) geforderten Termin wurden hier Baumaßnahmen mit dem Ziel durchgeführt, die Gewässer Wittbeck und Fulgenbach in einen guten ökologischen Zustand zu überführen Dieses Vorhaben kann daher durchaus als Pilotprojekt zur praktischen Umsetzung der EU-WRRL angesehen werden“, sagte der Umweltminister.„Die strukturellen Defizite dieser Gewässer sind weitestgehend beseitigt und in den bewaldeten Quellbächen der Wittbeck im Kühlungsbereich ist die Wasserqualität so gut, dass hier einige seltene Arten wie zum Beispiel spezielle Köcherfliegenarten noch heimisch sind, die Sie an anderen Gewässern vergeblich suchen.
Um nicht nur die Wanderbewegungen für Fische innerhalb der Wittbeck zu ermöglichen, sondern auch die Möglichkeit der Wiederbesiedlung über die Ostsee, ganz im Sinne eines integrativen und nachhaltigen Gewässerschutzes zu schaffen, hat das Staatliche Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Rostock das ergänzende Projekt „Ökologische Sanierung des Fulgenbaches“ aufgelegt. Damit waren die Voraussetzungen für die Sanierung des gesamten Einzugsgebietes von Wittbeck und Fulgenbach geschaffen.“
Im Rahmen der Gewässersanierung „Wittbeck-Fulgenbach-Gewässersystem“ wurden in der Wittbeck 33 Bauwerke naturnah umgebaut, eine Rohrleitung geöffnet und drei Teiche rückgebaut sowie im Fulgenbach 18 Bauwerke umgestaltet.
„Auch die hier gewonnen Erkenntnisse sind durchaus beispielgebend“, so Umweltminister Methling. „Ausgegangen ist man vom Prinzip der Freiwilligkeit für Eigentümer und Nutzer. Sicher war viel Überzeugungsarbeit nötig, aber es konnte stets Einvernehmen hergestellt werden. Für die Eigentümer und Nutzer sind keine Kosten entstanden. Sicher ein ganz wesentlicher Aspekt für die Akzeptanz der EU-Wasserrahmenrichtlinie.“