Pirat will Grundsatzurteil zur Störerhaftung erwirken
Die Piratenpartei Deutschland unterstützt den Piraten Tobias McFadden, Landtagskandidat in Starnberg, bei seiner Klage gegen die so genannte Störerhaftung. McFadden betreibt ein offenes WLAN als Internetzugang für Geschäftspartner und Besucher. Er wehrt sich gegen einen Abmahnversuch von Sony Music als Klient der Anwaltskanzlei WALDORF FROMMER.Es geht um den Vorwurf, über den Internetanschluss von McFadden seien illegal Musikstücke zum Tausch angeboten worden. Mit einer negativen Feststellungsklage geht der Pirat in die Offensive: Er argumentiert, als Zugangsanbieter und damit Provider sei er nicht für Inhalte verantwortlich, die über seinen Anschluss übermittelt wurden.
Andi Popp, Bundestagskandidat der Piratenpartei Bayern, erläutert: »Bis heute existiert Rechtsunsicherheit darüber, ob jemand, der anderen freiwillig seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, sich als Störer haftbar macht. Es ist ein Armutszeugnis, dass der Gesetzgeber sich weigert, hier Klarheit zu schaffen. So müssen das bedauerlicherweise einmal mehr die Gerichte klären. [1]«
Bekäme Sony Music Recht, müssten nicht nur Zugangsanbieter wie McFadden, sondern zum Beispiel auch viele Hotels und zunehmend Städte Maßnahmen zur Vorbeugung oder Verhinderung etwaiger Verletzungen von Rechten Dritter treffen.
Dazu erklärt Emanuel Schach, Prozessbevollmächtigter und Rechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland: »Das Telemediengesetz regelt, dass so genannte Zugangsprovider generell nicht dafür haften, was ihre Nutzer über diesen Zugang machen. Niemand würde etwa die Telekom für Rechtsverstöße ihrer Kunden verantwortlich machen. Diese gesetzliche Regelung ist allgemein gehalten und muss folglich für alle gelten, nicht nur für große Konzerne. Das möchten wir gerichtlich klargestellt wissen.«
Die Verhandlung beginnt am Donnerstag, 11. April, um 10 Uhr im Sitzungssaal 501 des Landgerichts München, Lenbachplatz 7, 5. Stock.