PIRATEN erarbeiten konkrete Vorschläge für eine Urheberrechtsreform
Die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen legte am Wochenende einen Gesetzentwurf für die Reform des Urheberrechts vor. Darin wird die Position zum Urheberrecht des Bundestagswahlprogramms für 2013 überarbeitet. [1] »Die Reform des Urheberrechts ist eine der wichtigsten politischen Aufgaben der Piratenpartei. Weder die Interessen der Nutzer und Kulturkonsumenten noch die Interessen und Bedürfnisse von Urhebern kommen ausreichend zur Geltung, wenn man einen Blick auf die Daten der Künstlersozialkasse wirft. Mit unserem Vorschlag legen wir einen kompletten Gesetzesentwurf vor, der das Urheberrecht aus seiner historisch gewachsenen Schieflage holt«, kommentiert Daniel Neumann, Mitglied im Vorstand der Piraten NRW den Vorschlag, den er gemeinsam mit Mitgliedern der Piraten auf Bundes- und Landesebene erarbeitet hat.
Mit seinem Vorschlag zeigt Neumann an heutige gesellschaftliche Realitäten angepasste Regelungen auf, ohne mit dem in Deutschland historisch gewachsenen und – zumindest teilweise – auch bewährten Urheberrecht komplett zu brechen.
»Obwohl er auf dem bestehenden Gesetz aufsetzt, ist der Entwurf an den Brennpunkten des Urheberrechts mutig und richtungsweisend. Wir wollen ein faires Urheberrecht, das die Interessen des Nutzers und auch der Urheber grundsätzlich gleichberechtigt neben den Interessen der Verwerter anerkennt«, wertet Bruno Kramm, Beauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland, den Entwurf.
Das Urheberrecht wurde ursprünglich geschaffen, um den Urheber in seinen Rechten gegenüber seinen Verwertern zu stärken. Bis zum heutigen Tage wurde das Gesetz soweit verändert, dass es die Verwerter gegen die Allgemeinheit einsetzen. Diese Schieflage des Rechts möchten die PIRATEN mit ihrem Reformvorschlag korrigieren. Urhebersollen damit einen größeren Anteil aus den mit ihren Werken erzielten Einnahmen erhalten, ohne dass weitreichende Einschränkungen für die Konsumenten entstehen.
Die wichtigsten Eckpunkte des Reformvorschlags sind:
* Die Rechte der Urheber stärken
* Bildungseinrichtungen von Urheberrechtsabgaben befreien
* Amtliche Werke urheberrechtsfrei veröffentlichen
* Dauer des Urheberrechts senken
* Private Tauschbörsen erlauben
* Privaten Verkauf ermöglichen
* Nichtgewerbliche Mashups und Remixes erlauben
Der vollständige Entwurf [2] sowie ein sechsseitiges Extrakt mit Kommentierung ist auf der Seite des Landesverbands NRW abrufbar [3]. Kürzlich wurde bereits von Christopher Lauer, Mitglied der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus Berlin, ein eigener Gesetzesvorschlag vorgelegt [4].
Quellen:
[1] Bundestagswahlprogramm 2013 (in Arbeit): http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm
[2] Neufassung UrhG: http://www.piratenpartei-nrw.de/wp-content/uploads/2012/09/Urheberrechtsgesetz-Release-013-Final-Logo-sw.pdf
[3] Extrakt: http://www.piratenpartei-nrw.de/wp-content/uploads/2012/09/Extrakt-Urhbrecht-Neu.pdf
[4] Entwurf Christopher Lauer: http://www.piratenfraktion-berlin.de/2012/09/04/pm-piratenfraktion-berlin-entwurf-urheberrechtsreform-christopher-lauer/