PIRATEN führen Online-Abstimmungen ein
Die Piratenpartei Deutschland hat in Neumarkt ihre Satzung so erweitert, dass die Parteibasis nun auch unabhängig von Parteitagen Beschlüsse treffen kann [1][2]. Damit werden die PIRATEN als erste Partei Deutschlands in der Lage sein, verbindliche Online-Abstimmungen durchzuführen. Anträge in diesem »Basisentscheid« genannten Verfahren werden zunächst ausführlich online debattiert. Die Abstimmung erfolgt dann entweder online, was für Sachfragen der Normalfall sein sollte, oder geheim per Urnenwahl, was z. B. bei Personenwahlen obligatorisch sein wird. In begründeten Ausnahmefällen können dann einzelne Piraten auch per Brief abstimmen.
Die getroffenen Entscheidungen sind verbindlich und stehen denen von Bundesparteitagen gleich. Nur für Entscheidungen, die das Gesetz ausdrücklich dem Parteitag vorbehält, also z. B. Satzungsänderungen und Vorstandswahlen, hat das Abstimmungsergebnis der Basisbefragung lediglich empfehlenden Charakter.
Damit die neuen Möglichkeiten zügig eingesetzt werden können, hat der Parteitag in einer abschließenden Abstimmung am Sonntagabend auch eine Entscheidsordnung beschlossen, in der die Details zur Einreichung der Anträge und zur Durchführung der Abstimmungen geregelt sind. Piraten arbeiten bereits an der zur Durchführung der Online-Abstimmungen benötigten Software.
Quellen: