POL-HL: Lübeck-Innenstadt / Bargelddiebstahl auf dem Weihnachtsmarkt – Polizei sucht Zeugen
Symbolfoto: Lübeck (ots) – Am Freitagmittag (06.12.2024) entwendeten Unbekannte über 10.000 Euro Bargeld aus einem Verkaufsstand auf dem historischen Weihnachtsmarkt in der Lübecker Innenstadt. Ein weiterer Diebstahl einer größeren Bargeldsumme aus einem Verkaufsstand auf dem Weihnachtsmarkt am Markt ereignete sich Ende November 2024. Die Beamten des 1. Polizeireviers haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen.
Ereignet hatte sich das Tatgeschehen am vergangenen Freitag (06.12.2024) nach derzeitigem Sachstand zwischen 11:50 Uhr und 12.00 Uhr an einem Getränkestand auf dem historischen Weihnachtsmarkt auf dem Marienkirchhof. Unbekannte gelangten während des Betriebes in den rückwärtigen Bereich des Standes und entwendeten über 10.000EUR Bargeld, die als Wechselgeld für den historischen Weihnachtsmarkt vorgesehen waren. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des Diebstahls aufgenommen. Es werden Zeugen gesucht, denen am Freitagmittag zur Tatzeit verdächtige Personen im Bereich des Kanzleigebäudes und des Marienkirchhofes aufgefallen sind.
Ferner werden aktuell beim 1. Polizeirevier Lübeck Ermittlungen wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls mit Bezug zum Lübecker Weihnachtsmarkt geführt: In der Nacht vom 24.11.2024 auf den 25.11.2024 entwendeten bisher Unbekannte über 5000 Euro Bargeld aus einem Getränkestand auf dem Weihnachtsmarkt am Markt, unweit des Seiteneingangs des dortigen Bekleidungsgeschäftes. Auch in diesem Fall sucht die Polizei Zeugen. Hinweise nehmen die Beamten unter der zentralen Rufnummer 0451-1310 entgegen.
Die Polizei rät:
– Lassen Sie insbesondere hohe Bargeldsummen auch während des laufenden Betriebes an den Ständen des Weihnachtsmarktes nicht aus den Augen, auch nicht für kurze Zeit. Sichern Sie Ihre Bargeldbestände und auch Wechselgeld gegen Diebstahl und fremden Zugriff in sicheren Verschlusssystemen.
– Bewahren Sie nur so viel Bargeld an den Ständen auf, wie es für den laufenden Betrieb erforderlich ist.
– Sorgen Sie für eine regelmäßige, gesicherte Abholung oder Abgabe der Einnahmen. Gewähren Sie Fremden keinen Einblick während des Umgangs, der Abholung oder der Abgabe hoher Bargeldsummen.
– Bieten Sie Tätern keine Tatgelegenheiten und seien Sie im Umgang mit Einnahmen sowie Wechselgeld wachsam.