POL-HL: Lübeck – St. Lorenz Nord / Verkehrskontrolle in Lübeck – 170 Fahrzeuge überprüft
Lübeck (ots) –
Am Donnerstag (20.06.2024) wurde im Stadtteil St. Lorenz Nord eine stationäre Schwerpunktkontrolle durchgeführt. Während der siebenstündigen Kontrollzeit legten die Einsatzkräfte vor allem Augenmerk auf die Verkehrstüchtigkeit der Fahrerinnen und Fahrer. Insgesamt wurden 170 Fahrzeuge überprüft. Die Feststellungen waren umfangreich.
Im Zeitraum von 13 – 20 Uhr führten 16 Beamtinnen und Beamte des 2. Polizeireviers Lübeck gemeinsam mit 4 Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes der Hansestadt Lübeck und mit logistischer Unterstützung des Technischen Hilfswerks (Ortsgruppe Lübeck) in der Einsiedelstraße eine stationäre Verkehrskontrolle durch. Schwerpunkt der Kontrolle war insbesondere die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer.
Insgesamt wurden in der eingerichteten Kontrollstelle etwa 170 Fahrzeuge überprüft.
Drei Fahrzeugführer waren erheblich alkoholisiert. Bei einem 51 Jahre alten Mecklenburger wurde ein vorläufiger Atemalkoholwert von 2,17 Promille gemessen. Ihm musste zum Zwecke der Beweissicherung eine Blutprobe entnommen werden. Zusätzlich folgten die Beschlagnahme seines Führerscheins sowie die Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Anfangsverdachts der Trunkenheit im Verkehr.
Zwei weiter Fahrer, ein 63-jähriger Lübecker und ein 44-jähriger Ostholsteiner, wiesen einen vorläufigen Wert von 0,50 und 0,87 Promille auf. Bei ihnen wurde jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Neben diesen, bestand bei vier Fahrzeugführerinnen und -führern der Verdacht auf eine Beeinflussung durch die Einnahme von Betäubungsmitteln. In diesen Fällen wurden ebenfalls Blutprobenentnahmen angeordnet und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Allen sieben Personen ist die Weiterfahrt untersagt worden.
Bei zwei Lübeckern wurde festgestellt, dass sie ihren Pkw jeweils ohne gültige Fahrerlaubnis führten. In beiden Fällen besaßen die Männer einen ausländischen Führerschein, der aufgrund der Aufenthaltszeit im Bundesgebiet ein deutscher Führerschein hätte sein müssen. Als Folge kam es zur Einleitung von Strafverfahren und dem Untersagen der Weiterfahrt.
Des Weiteren wurden 49 Ordnungswidrigkeitenverfahren unter anderem wegen der Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt, Verstöße gegen die Gurtpflicht und Beeinträchtigung der Ladungssicherung eingeleitet.
Bei vier Fahrzeugen wurde das Erlöschen der Betriebserlaubnis durch technische Veränderungen angeordnet.
Insgesamt stellten die Beamtinnen und Beamten 28 Kontrollberichte aufgrund von Mängeln oder fehlenden Dokumenten aus.
Bei einer Person konnte ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt werden. Hier wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet.
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