Blaulicht

POL-SE: 20260922.1 – Kreis Pinneberg / Kreis Segeberg: Zahlreiche Verkehrsverstöße mit E-Scootern

Kreis Segeberg / Kreis Pinneberg (ots) –

Am Wochenende haben Polizeistreifen mehrere Verkehrsverstöße mit E-Scootern festgestellt, überwiegend durch Kinder und Jugendliche. Die Polizei bittet Eltern ausdrücklich, sich gemeinsam mit ihrem Nachwuchs vor der Teilnahme am Straßenverkehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gibt Hilfestellung.
Kreis Pinneberg

Halstenbek – Am Sonntagmittag touchierte ein 13-jähriger Hamburger mit seinem E-Scooter einen vor der Waschstraße im Gewerbering wartenden Pkw und entfernte sich zunächst. Den E-Scooter hatte ihm sein Vater in Unkenntnis der Alterserfordernis von 14 Jahren zur Verfügung gestellt.

Pinneberg – Im Rahmen der Schulwegsicherung am Freitagmorgen gegen 08:00 Uhr hielten Polizeibeamte einen 20-jährigen Pinneberger mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen aus 2024 im Rübekamp an. Der junge Mann (mazedonisch) gab an, das Elektrokleinstfahrzeug bereits mit diesem Versicherungskennzeichen gekauft und sich keine weiteren Gedanken darüber gemacht zu haben.
Am frühen Sonntagnachmittag stoppte eine Streife einen 20-jährigen Prisdorfer (deutsch) mit seinem E-Scooter in der Straße An der Mühlenau, da dessen Versicherungskennzeichen abgelaufen war. Der junge Mann hatte den Scooter zum Geburtstag geschenkt bekommen und sich bereits über die verschiedenen Farben der Versicherungsplaketten gewundert. Ihm droht eine Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Barmstedt – Am Freitagabend kontrollierten Beamte einen 17-Jährigen zwar nicht auf einem E-Scooter, dafür auf einem Kleinkraftrad mit abgelaufenem und nicht für das Fahrzeug ausgegebenem Versicherungskennzeichen in der Marktstraße. Einen Führerschein hatte der Jugendliche ebenfalls nicht.
Quickborn – In der Torfstraße missachtete um kurz nach 23:00 Uhr eine 14-Jährige auf einem E-Scooter die Aufforderung der Einsatzkräfte, anzuhalten, wurde kurz darauf aber gestoppt. Die Jugendliche war mit deutlich mehr als den zulässigen 20 km/h auf dem Gehweg und ohne Licht unterwegs. Bei der anschließenden Kontrolle pustete die Quickbornerin 1,35 Promille. Zudem war der E-Scooter auf 45 km/h getunt, wodurch eine Fahrerlaubnis erforderlich wurde, über die die 14-Jährige nicht verfügt. Ihr droht ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Schenefeld – Am Freitag um kurz vor 18:00 Uhr stoppte eine Streife einen 39-Jährigen (deutsch) mit seinem E-Scooter, weil er auf dem Gehweg in der Straße Borgfelde unterwegs war. Dabei stellten die Polizisten fest, dass kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Der Schenefelder gab an, das Elektrokleinstfahrzeug erst kürzlich erworben zu haben und nicht gewusst zu haben, dass eine Versicherungspflicht bestünde. Auch ihm droht entsprechend ein Strafverfahren.
Wedel – Um 18:32 Uhr am Sonntag wollten Polizeibeamte einen E-Scooter anhalten, da dieser in der Rissener Straße unzulässig auf dem Gehweg fuhr. Der 15-jährige Hamburger floh daraufhin zunächst mit seinem E-Scooter vor dem Streifenwagen und versuchte anschließend vergeblich wegzulaufen. Ein Versicherungskennzeichen war ebenfalls nicht angebracht. Zudem zeigte der Tacho eine Maximalgeschwindigkeit von 89 km/h an. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Itzehoe stellten die Beamten den Roller sicher und übergaben den Jugendlichen an seine Eltern. Ihm droht ein Strafverfahren unter anderem wegen Verbotenem Kraftfahrzeugrennens, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ein weiterer Fall ereignete sich gegen 20:45 Uhr am Sonntagabend im Moorweg. Ein 14-jähriger Wedeler kam bei regennasser Fahrbahn mit seinem E-Scooter zu Fall, als er sich wegen des einsetzenden Regens eine Kapuze aufziehen wollte. Der Teenager erlitt schwere Verletzungen. Rettungskräfte brachten ihn mit einem RTW in ein Krankenhaus.
Kreis Segeberg

Norderstedt – Am Freitagmorgen um kurz vor 09:00 Uhr bemerkten Einsatzkräfte einen E-Scooter in der Ulzburger Straße, der augenscheinlich deutlich schneller als mit den erlaubten 20 km/h unterwegs war. Beim Nebenherfahren zeigte der Tacho des Streifenwagens 50 km/h an. Als die Beamten Anhaltesignale gaben, floh der 22-Jährige und stürzte beim Überfahren eines Bordsteins. Den Scooter wollte der Norderstedter (deutsch) erst vor wenigen Tagen gebraucht gekauft haben, einen Führerschein habe er nicht. Das ursprünglich grüne Versicherungskennzeichen war mit schwarzer Farbe übermalt. Auch hier droht ein Strafverfahren.
Um 13:19 Uhr am selben Tag stoppte eine andere Streife einen 50-jährigen Norderstedter (syrisch) in der Ulzburger Straße, da dessen E-Scooter ein grünes Versicherungskennzeichen aus 2025 hatte.
Am Samstagabend um 19:20 Uhr stoppte eine Streife in der Europaallee einen 13-Jährigen auf seinem E-Scooter, da auch hier die Versicherungsplakette fehlte. Die Beamten übergaben den jungen Norderstedter an seine Eltern.
Henstedt-Ulzburg – Am Freitagmorgen um 07:35 Uhr bemerkte eine Streife im Rahmen der Schulwegsicherung zwei Mädchen (8 und 14 Jahre) auf E-Scootern in der Beckersbergstraße. Die Achtjährige gab an, dass es sich um einen E-Scooter für Kinder handeln würde, der 16 km/h fahren soll. Diesen habe man in einem Elektrofachmarkt gekauft. Man sei durch die Mitarbeiter nicht darauf hingewiesen worden, dass der Roller nicht im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden dürfe. Sogenannte Kinderroller dürfen NICHT im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
In der Gutenbergstraße stürzte kurz nach 20:00 Uhr ein 13-Jähriger aus Kaltenkirchen mit einem E-Scooter alleinbeteiligt auf einem Parkplatz und verletzte sich leicht. Ein Rettungswagen brachte den Jungen in ein Krankenhaus.
Kaltenkirchen – Am Freitag um 18:34 Uhr sprach ein Zeuge einen Jungen auf seinem E-Scooter in der Süderstraße an und informierte die Polizei. Die Beamten stellen fest, dass der Tacho bis 58 km/h anzeigte und kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Im Anschluss übergaben die Polizisten den 13-Jährigen an seine Eltern.
Trappenkamp – Samstagmittag passierte ein E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen einen Streifenwagen in der Gablonzer Straße. Dessen 23-jähriger Fahrer erklärte im Rahmen der anschließenden Kontrolle, den Roller erst vor kurzem gekauft zu haben. Der Trappenkamper habe sich keine Gedanken über die Erfordernis eines Versicherungskennzeichens gemacht und schob sein Gefährt nach Hause.
Die Anzahl der Elektrokleinstfahrzeuge im Verkehrsraum hat laut Verkehrsicherheitsbericht für Schleswig-Holstein 2025 stark zugenommen. Wurden 2020 landesweit noch 92 Verkehrsunfälle gezählt, so waren es 2025 insgesamt 930, die der Polizei bekannt geworden sind. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher sein.
Am stärksten gefährdet ist bislang die Altersklasse der 18- bis unter 35-Jährigen. Von einer Trendveränderung hin zu noch jüngeren Verkehrsteilnehmern muss mittlerweile ausgegangen werden.
Die Polizei empfiehlt unbedingt das Tragen eines Schutzhelms. Helme können Leben retten und vor schweren Verletzungen schützen! Schutzkleidung kann zudem Hautverletzungen verhindern. Fahr- und Sicherheitstrainings können Fahrerinnen und Fahrer auf Ausnahmesituationen im Straßenverkehr vorbereiten.
– Beim Kauf von Elektrokleinstfahrzeugen ist unbedingt auf das
Vorhandensein einer Straßenzulassung zu achten. Insbesondere im
Onlinehandel werden regelmäßig auch Fahrzeuge ohne Zulassung
angeboten, die nicht für die Nutzung im öffentlichen
Straßenverkehr zulässig sind und entsprechend nur außerhalb des
öffentlichen Verkehrsraums genutzt werden dürfen, z.B. auf
Privatgelände – hierzu zählen auch sogenannte Kinder-Scooter.
– Darüber hinaus müssen sich Fahrzeugführerinnen und
Fahrzeugführer vor Fahrtantritt über die rechtlichen
Rahmenbedingungen informieren, dies gilt insbesondere für Kinder
sowie Jugendliche bzw. deren Eltern. Das führen eines
Elektorkleinstfahrzeugs (E-Scooter) ist zB. Erst ab einem Alter
von 14 Jahren zulässig.
– Das Versicherungsjahr beginnt jedes Jahr am 01. März. In der
Regel verlängern sich die Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht
automatisch wie bei Pkw, so dass durch die Halter jedes Jahr
eine neue Versicherungsplakette beschafft und angebracht werden
muss. Dies wird regelmäßig vergessen und stellt bei einer
anschließenden Nutzung einen Verstoß gegen § 6
Pflichtversicherungsgesetz dar (Straftat), sowohl durch den
Fahrer als auch durch den Halter!

Die Landespolizei Schleswig-Holstein stellt zudem einen Flyer mit den wichtigsten Regeln und Hinweisen im Zusammenhang mit E-Scootern zur Verfügung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/POLIZEI/Verkehrssicherheit/Verhaltenstipps/EScooter/flyer_E_Scooter.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
– Pressestelle –
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Maik Seidel – Pressesprecher
Telefon: 04551 – 884-2020
E-Mail: oea.badsegeberg.pd@polizei.landsh.de

Text: Lars Brockmann, Leiter SG 1.3, Polizeidirektion Bad Segeberg

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