Blaulicht

POL-SE: 20260925.4 – Kaltenkirchen: Sperrung der Alvesloher Straße führt zu ordnungswidrigem Verkehrsverhalten

Kaltenkirchen (ots) –

Aktuell ist die Alvesloher Straße in Kaltenkirchen aufgrund von Bauarbeiten in einem Teilabschnitt gesperrt. Eine weiträumige Umleitung ist ausgeschildert. Doch nicht alle halten sich daran. Dies führte zu Beschwerden der Anwohner.

Die Polizei überprüfte den Bereich und stellte einige Verstöße fest, die geahndet wurden. Die Kontrollen werden fortgeführt. Ferner mahnt die Polizei, sich an die Vorgaben zu halten.
Seit Anfang der Woche (21.09.2026) laufen Bauarbeiten rund um die Alvesloher Straße und die Kallieser Straße in Kaltenkirchen. Hierzu sind Teile der Straßen für den Verkehr gesperrt und eine Umleitungsstrecke ist eingerichtet. Dennoch kommt es nicht selten vor, dass Verkehrsteilnehmer diese Vorgaben missachten und die Sperrung über den Schwalbenweg und den Krückauring umfahren. Teilweise fahren Fahrzeugführende auch entgegen der bestehenden Einbahnstraßenregelung in den Schwalbenweg ein.
Dies nahmen Anwohner zum Anlass, sich über das vermehrte Verkehrsaufkommen in den ohnehin schon engen Straßen zu beschweren. In der Folge kontrollierten Polizeibeamte des Polizeireviers Kaltenkirchen den Fahrzeugverkehr in dem Bereich. Dabei stellten sie verschiedene Ordnungswidrigkeiten fest und verhängten Verwarngelder. Da nicht auszuschließen ist, dass es zu weiteren Verstößen kommt, wird die Polizei die Kontrollen zu unterschiedlichen Zeiten fortsetzen.
Die Bauarbeiten finden noch bis voraussichtlich Ende November statt und beinhalten verschiedene Bauabschnitte, sodass es zu kurzfristigen Änderungen in der Verkehrsführung kommen kann. Die Polizei mahnt an dieser Stelle, unbedingt der Beschilderung Folge zu leisten und die eingerichteten Umleitungsstrecken zu nutzen. So soll gewährleistet werden, dass der Anliegerverkehr ungehindert stattfinden kann und es zu keinen Gefährdungen, vor allem durch das Befahren von Einbahnstraßen in die entgegen gesetzte Richtung, kommt. Verstöße werden mit einem Verwarngeld von 50,00 Euro geahndet.
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