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Blaulicht

POL-SE: Halstenbek – Zwei Fahrzeugführer entziehen sich Verkehrskontrollen – Polizei stellt die Flüchtigen, die jeweils nicht fahrtüchtig waren

Halstenbek (ots) – In der Nacht auf Samstag und in der Nacht auf Sonntag. (26./27.10.2024) ist es in Halstenbek jeweils zu Verkehrsstraftaten gekommen, bei denen sich die Fahrzeugführer Verkehrskontrollen entziehen wollten. In beiden Fällen standen die Beschuldigten unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen.Gegen 00:15 Uhr beabsichtigte eine Streifenwagenbesatzung des Brennpunktdienstes Rellingen eine Verkehrskontrolle bei einer auf der BAB 23 in Richtung Hamburg fahrenden Mercedes E-Klasse durchzuführen. Anstatt dem Streifenwagen an der Anschlussstelle Pinneberg-Mitte zu folgen, beschleunigte das Fahrzeug und befuhr die Autobahn zeitweise mit über 200 km/h – auch im Bereich einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h.

Das Fahrzeug verließ in Höhe Halstenbek/Krupunder die Autobahn und bog letztendlich im Bereich Seemoorweg/Gewerbering in eine Sackgasse ein, wo es von den Einsatzkräften gestoppt werden konnte.

Als Fahrer konnte ein 35-Jähriger aus einer Gemeinde südlich von Hamburg festgestellt werden, der nach einem vorläufigen Atemalkoholtest einen Wert von über 1 Promille aufwies. Zudem reagierte ein vorläufiger Drogenschnelltest positiv auf THC.

Der Mercedes war mit fünf weiteren Personen besetzt, wobei die beiden jüngsten Fahrzeuginsassen knapp 3 Monate und 11 Jahre jung waren.

In der folgenden Nacht beabsichtigte eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Pinneberg gegen 02:30 Uhr in der Seestraße in Halstenbek eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Der betroffene Mini Cooper beschleunigte jedoch unmittelbar nach Wenden des Streifenwagens und versuchte sich der Kontrolle zu entziehen. Im Bereich Seestraße/Weidenstraße wird der Mini gegen eine Verkehrsinsel gelenkt und verunfallt im Bereich einer Hecke.

Der 17-jährige in Hamburg wohnhafte Fahrer flüchtete zunächst zu Fuß, konnte jedoch durch die Einsatzkräfte einige Meter weiter gestellt werden. Der Fahrer räumte den vorherigen Konsum von Cannabis ein und war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Der Fahrer und sein 18-jähriger Beifahrer verletzten sich beim Unfall leicht, mussten aber nicht weiter im Krankenhaus behandelt werden. Am verunfallten Fahrzeug entstand ein vorläufig geschätzter Sachschaden von 5.000 Euro.

In beiden Fällen wurden bei den Fahrern Blutprobenentnahmen angeordnet und die Weiterfahrten untersagt. Es wurden Strafverfahren wegen möglicher Gefährdungen des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.