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Blaulicht

POL-SE: Pinneberg – Polizei ordnet in Bad Segeberg Kontrollbereich an

Bad Segeberg (ots) – Das Polizeirevier Pinneberg ordnet mit Wirkung vom 22.12.2023 für den Bereich der Friedrich-Ebert-Straße, Ebertpassage, Dingstätte, Bismarckstr. (südl. der Friedrich-Ebert-Str.), Am Rathaus, Damm (zwischen Friedrich-Ebert-Str. u. einschließlich Bahnhofstr.), Bahnhofstraße, Hofweg, Lindenstraße, Am Drosteipark, Drostei, Drosteiplatz (Platz d. Kinderrechte und Baumhain), Moltkestraße, Rockvillestraße, Bahnhof, Drosteiweg, Schauenburgerstraße, Rübekamp, Elmshorner Straße 1-21, Fahltskamp (zw.Dingstätte und einschließlich Bahnhofstraße) einen sogenannten Kontrollbereich an.Hintergrund der Anordnung ist die im Kernbereich der Innenstadt und der im Bereich des Hauptbahnhofes überproportional hohe Kriminalität. Bei den Straftaten handelt es sich überwiegend um Eigentumsdelikte wie Laden-, Taschen- und Fahrraddiebstählen. Zudem verzeichnet die Polizei auch Rohheits- und Gewaltdelikte überwiegend begangen durch Jugendliche oder Heranwachsende.

Ziel der Einrichtung sowie der entsprechenden Kontrollmaßnahmen ist stets eine Reduzierung der Straftaten in den benannten Kontrollbereichen.

Aus Sicht der Landespolizei hat sich die Ausweisung von Kontrollbereichen bewährt, um früh, konsequent und proaktiv polizeiliche Kontrollmaßnahmen durchführen und somit örtlich eng begrenzte Kriminalitäts- oder Gefahrenlagen wirksam begegnen zu können. Dieses Instrument ist somit ein wichtiger Faktor für die objektive und subjektive Sicherheit in den betroffenen Bereichen sowie ein effektiver Baustein zur Prävention von Straftaten.

Die Landespolizei will dadurch eine Reduzierung der Straftaten, die Aufhellung der Täterstrukturen und die Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung erreichen.

Die Anordnung verleiht den Einsatzkräften weitergehende Eingriffsbefugnisse wie Identitätsfeststellungen oder auch körperliche Durchsuchungen bzw. Durchsuchungen mitgeführter Gegenstände.

Entsprechend wurde der Kontrollbereich zunächst bis zum 29.02.2024 angeordnet.