POL-SH: Länderübergreifende Verkehrskontrolle – Schwerpunkt „gewerblicher Personen- und Güterverkehr“
Kiel (ots) – Die Vollendung des europäischen Binnenmarktes hat zu wachsenden Verkehrsströmen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs geführt. Konkurrenz- und Zeitdruck im Transportgewerbe führen auf den Autobahnen zu einem deutlichen Konfliktanstieg.
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Übermüdung gehören zu den Hauptunfallursachen auf den Bundesautobahnen. Eine besondere Bedeutung kommt hier auch der Kontrolle von Ladungssicherung und Gefahrgutvorschriften zu.
Im Bereich der Schleusungskriminalität bildet die Schleusung von Drittstaatlern mittels LKW ein besonderes Phänomen.
Schleswig-Holstein ist hierbei überwiegend als Transitland von illegaler Migration irakischer und afghanischer Staatsangehöriger mit Zielrichtung Skandinavien betroffen.
Am 6. Oktober nahm die Landespolizei Schleswig-Holstein daher an einer länderübergreifenden Verkehrskontrolle teil. Diese Kontrolle mit dem Schwerpunkt des gewerblichen Personen und Güterverkehrs wurde zeitgleich in mehreren Bundesländern durch-geführt.
Während der 24 Stunden befanden sich 135 Beamte der Landespolizei, dabei unterstützt von Kräften der Bundespolizei, des Zolls und des Bundsamtes für Güterverkehr, im gesamten Land und an den Fährhäfen im Einsatz. Ziel dieser Kontrollen war es diesen o. g. Entwicklungen entgegenzuwirken und gleichzeitig eine hohe Kontrolldichte sowie eine deutlich wahrnehmbare Öffentlichkeitswirkung zu erreichen.
In Schleswig-Holstein gab es insgesamt acht Großkontrollstellen auf den Autobahnen A 7, A 1, A 21, A 24 und A 23. Neben diesen stationären Stellen gab es auf den Ausweichstrecken und in den jeweiligen Fährhäfen auch mobile Kontrollen.
In Schleswig-Holstein wurden insgesamt 640 Fahrzeuge und Fahrzeugführer kontrolliert. Wenig erfreulich ist auch die Tatsache, dass 161 Fahrer (jeder 4.) teilweise wegen mehrerer verschiedener Verstöße beanstandet wurden.
Im Einzelnen sind folgende Verstöße festgestellt worden:
-95 Anzeigen wurde wegen verschiedener Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten geschrieben. Dabei sind sogar zwei (!) Manipulationen am jeweiligen Kontrollgerät entdeckt und zur Anzeige gebracht worden (Strafanzeigen).
-24 Mal wurde die Weiterfahrt mindestens vorübergehend untersagt. Viele konnten Ihre Fahrt nach Beseitigung der Mängel (z.B. Ladungssicherung) oder nach einer entsprechenden vorgeschriebenen Pause wieder aufnehmen.
-66 weitere Verwarnungen und Anzeigen mussten wegen verschiedener Verstöße gegen weitere Straßenverkehrsvorschriften gefertigt werden (Technik, Handy, Gurt, Reifen, Beleuchtung usw.)
-Bei 23 Fahrzeugen war die Landungssicherung beanstandet worden.
-Im Bereich der Gefahrguttransporte wurden 11 Beanstandungen festgestellt.