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PREISSCHUMMELEI BEI ABGEWOGENEN ANTIPASTI – VERPACKUNG WIRD OFT MITBERECHNET

Foto: www.wikipedia.org – VZ/NRW   Eine Stichprobe in vier Städten belegt: „Sechs von zehn Händlern wiegen beim Verkauf loser Lebensmittel das Verpackungs­material mit und lassen die Kunden dafür zahlen“, kritisiert die Ver­braucherzentrale NRW das Ergebnis bei einem Testkauf von abge­wogenen Antipasti. An 72 Verkaufsständen (auf Wochenmärkten, in Supermärkten, Bio­läden, Kaufhäusern und Feinkostgeschäften) in den Städten Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster ließ sich die Verbraucherzentrale NRW jeweils 100 Gramm mit Frischkäse gefüllte Kirschpeperoni in ein Plastikschälchen mit Deckel abfüllen und vom Eichamt Köln nach­wiegen: bei 44 Schälchen stellten die amtlichen Tester fest, dass das Netto-Gewicht der mediterranen Vorspeise nicht mit dem angegebenen Gewicht auf dem Kassenzettel übereinstimmte. Als Spitzen-Schummler entpuppten sich hierbei die Feinkostgeschäfte: Zwölf von 14 gekauften Peperoni-Portionen in den Edel-Läden waren falsch berechnet. Auch zwei Drittel der Verkaufsstände auf Wochen- und vor Supermärkten nahmen es beim Wiegen der Ware nicht so genau: 17 von 26 Proben wiesen zu wenig Inhalt auf.

Im Schnitt wurden bei den zu beanstandenden Proben fünf Gramm berechnet, die sich nicht als gefüllte Kirschpeperoni im Schälchen wiederfanden. Die Testkäufer zahlten unterm Strich pro Schälchen
14 Cent und in einem Fall sogar 37 Cent zu viel. „Was wie ein Klecker­betrag für Kunden klingt, ist in Wirklichkeit für den Lebensmittelhandel in Deutschland ein Millionengeschäft“, rüffelt die Verbraucherzentrale NRW die gängige Trickserei mit dem Mitwiegen von Verpackungen im Lebensmittelhandel.

Geht man davon aus, dass Kunden für einen Kauf pro Tag nur einen unzulässigen Verpackungsaufschlag von wenigen Cent berappen, bedeutet dies ein jährliches Plus von mehreren hundert Millionen Euro an widerrechtlichen Einnahmen.

Denn der Handel ist beim Verkauf loser Ware wie Obst, Fisch, Fleisch, Käse oder Feinkost verpflichtet, nur das Netto-Gewicht der Ware zu berechnen. „Ärgerlich hierbei: Ob die Verpackung mitgewogen wird, die Schälchen unterfüllt berechnet werden oder ob eine Waage zu Gunsten des Händlers falsch eingestellt ist, können Kunden in der Regel nicht nachprüfen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

„Es darf jedoch nicht sein, dass beim Preis auch die Plastikschachtel und nicht nur die Ware ins Gewicht fällt. Die Trickserei beim Mitwiegen von Verpackungen muss ein Ende haben“, so der Appell der Verbrau­cherzentrale NRW an den Lebensmittelhandel. Ausreden lassen Ver­braucherschützer und Eichämter nicht gelten: „Die meisten Waagen verfügen über Taratasten, die das Netto-Gewicht von Käse, Wurst oder Antipasti sauber von Verpackungspapier oder Plastikschälchen trennen können.“ Die Händler sollten zudem ihre Mitarbeiter regelmäßig im richtigen Umgang mit der Waage und im korrekten Abrechnen der Waren unterweisen. Die Verbraucherzentrale NRW wünscht sich zudem stärkere Kontrollen, um das unzulässige Mitwiegen von Ver­packungen einzudämmen. Verbraucher sollten beobachtetes Fehl­verhalten im Geschäft sofort ansprechen oder den zuständigen Eichämtern melden.

Der Test zu mitgewogenen Verpackungen bei Antipasti wurde mit finanziellen Mitteln des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Land­wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.