Querdenken 711 Stuttgart: Veranstaltungen verboten, wird Bundesverfassungsgericht „Nein“ sagen?
Ein Beitrag von Querdenken 711. Verbot Versammlung am 29. August 2020 zu dem Thema „Berlin invites Europe – Fest für Freiheit und Frieden“ sowie Dauermahnwache zum Thema „Berlin invites Europe – Fest für Frieden und Freiheit – Camp“ vom 30. August bis 14. September 2020. Stuttgart/26.08.2020 Michael Ballweg, Gründer der Initiative QUERDENKEN-711 ist schockiert über das Verbot der Versammlungen. „Meine Befürchtung im April 2020, dass im Rahmen der Pandemie die Grundrechte nicht nur temporär eingeschränkt werden, hat sich bestätigt.“ Klage beim Bundesverfassungsgericht. QUERDENKEN711 hatte mehrere sehr gute Kooperationsgespräche mit der Polizei, in denen wir insbesondere die Problematik der Hygienekonzepte gut und kooperativ miteinander abgestimmt haben. Wir haben insbesondere verdeutlicht, dass wir Deeskalationsteams mit psychologisch geschulten Menschen stellen, die zugleich durch ein großes Team an Anwälten unterstützt werden, um die Hygieneregeln einzuhalten.
Ganz offensichtlich geht es dem Berliner Innensenator Andreas Geisel nicht um infektionsschutzrechtliche Befürchtungen, die seine eigene Polizeibehörde nicht teilt, sondern ausschließlich um die Gesinnung der Teilnehmer: „Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird“.
Quelle: https://www.n-tv.de
Zitat aus dem Verbotsbescheid – Versammlungsverbot nach § 15 Abs. 1 VersG: „Sie richten sich mit Ihrer Versammlung gegen die Maßnahmen der Regierung bzw. der einzelnen Landesregierungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus, die Sie für überzogen halten. Sie sehen Ihre Freiheitsrechte dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt, was mit einer Fehleinschätzung der eigentlichen Gesundheitsgefahren, die von dem SARS-CoV-2-Virus ausgehen, einhergeht.“
Sind – anders als in Weißrussland – nur noch regierungskonforme Demonstrationen zugelassen? Außenministier Heiko Maas veröffentlichte heute dazu folgende Pressemitteilung: „Mit den täglich zunehmenden Repressionen gegen friedliche Demonstranten stellt sich die Führung in Minsk immer weiter ins Abseits. Diese mutigen Bürgerinnen und Bürger gehen auf die Straßen ihres Landes gegen Wahlfälschung und für ihr verbrieftes Recht auf Freiheit und demokratische Teilhabe.
Sie fordern dabei nicht mehr, aber auch nicht weniger als einen offenen Dialog mit ihrer eigenen Staatsführung.“
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de
Wir gehen juristisch gegen die Entscheidung des Innensenators vor und gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diesen feindlichen Angriff auf das Grundgesetz zurückweisen wird.
Diese, wie die anderen Versammlungen von QUERDENKEN in Berlin werden stattfinden, so die Veranstalter.
Ich möchte mich ausdrücklich für die Äußerung des sozialdemokratischen Innensenators, folgende Gruppen seien rechtsradikal oder Verschwörungstheoretiker entschuldigen:
1. QUERDENKEN711 (https://www.youtube.com/watch?v=mft5vV7_kW0)
2. 100 QUERDENKEN-Initiativen bundesweit
3. QUERDENKEN Österreich
4. QUERDENKEN Schweiz
5. Demokratischer Widerstand
6. Rote Fahne
7. Schausteller-Gewerbe
8. Naturschützer
9. Christen (https://youtu.be/36NnB9T9rrQ)
10. Muslime (https://youtu.be/EQ8fnhC72zg)
Der Innensenator hat ein unvollständiges Informationsbild und ignoriert die Einschätzung des Verfassungsschutzes: „Nach Einschätzung des Bundesverfassungsschutzes haben an der Corona-Demonstration am vergangenen Samstag in Berlin nur „einzelne Angehörige“ aus dem rechtsextremen Spektrum teilgenommen. Vor der Veranstaltung sei durch verschiedene Personen und Organisationen aus diesem Spektrum mobilisiert worden. Aber: „Ein prägender Einfluss auf den Demonstrationszug oder die Gesamtkundgebung ging von diesen nicht aus“, teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz der F.A.S. mit.
„Insofern resultierte aus der Kundgebung für die traditionelle rechtsextremistische Szene keine nennenswerte Anschlussfähigkeit an demokratische Kundgebungsteilnehmer“, sagen die Verfassungsschützer.
Quelle: https://www.faz.net