Rechtsschutz muss in akzeptablem Maße für alle Menschen garantiert bleiben
Kiel/ Berlin. Zum heute (12. Februar 2010) von Schleswig-Holstein, Hessen und Baden-Württemberg in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf für ein Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz (PKH-Begrenzungsgesetz) erklärt der schleswig-holsteinische Justizstaatssekretär Michael Dölp (FDP): „Unser Ziel ist es, schnellstmöglich Gerechtigkeitsdefizite zu beseitigen. Denn bislang weicht die Bewilligungspraxis der einzelnen Gerichte zum Teil deutlich voneinander ab.“ Gleichzeitig solle das neue Gesetz weniger missbrauchsanfällig ausgestaltet werden.Dölp warnte allerdings davor, Änderungen nur von möglichen Kostenersparnissen abhängig zu machen. „Einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürger muss in akzeptablem Maße der Rechtsschutz für die Verfolgung und Verteidigung ihrer Rechte gewährleistet bleiben“, fordert Dölp. „Die hilfsbedürftige Partei muss auch in Zukunft in der Lage sein, ihre Belange geltend machen zu können“, so der Justizstaatssekretär.