RedTube-Abmahnungen: Gericht erklärt IP-Herausgabe für unrechtmäßig
In den Fall Redtube und den Abmahnskandal rund um die Nutzung des Streamingportals kommt neue Bewegung. So hat das Landgericht Köln in einem aktuellen und wegweisenden Beschluss die Herausgabe von Verkehrsdaten zur Ermittlung der Anschlussdaten eines Nutzers des Portals für unrechtmäßig erklärt [1]. Bereits im Dezember letzten Jahres hatte die Piratenpartei Deutschland brisante Dokumente veröffentlicht, die einen tieferen Einblick in die illegalen, mindestens fragwürdigen Geschäftspraktiken der Abmahnanwälte erlaubten und viele Fragen beantworten konnten [2]. Offen blieb, wie die betroffenen IP-Adressen gewonnen wurden und wie es zur Genehmigung für die Herausgabe der Verkehrsdaten bei TK-Anbietern kommen konnte.»Windige Abmahnanwälte treffen auf überlastete Gerichte. Doch es wäre zu kurz gegriffen, hier die Schuld zu suchen. Am Ende werden Abmahnungen und die damit einhergehende breite Verunsicherung von Internetnutzern nur möglich, weil es eine halbherzige und schädliche Gesetzgebung zulässt. Als Brancheninsider kann ich bestätigen, dass sich hier ein regelrechter ›zweiter Verwertungsweg‹ herausgebildet hat«, stellt Bruno Kramm, Themenbeauftragter für Urheberrecht und Europawahl-Kandidat der Piratenpartei Deutschland, fest.
Den Kern des Problems sieht Kramm darin, dass derzeit auch bei Bagatellfällen wie vermuteten oder gar provozierten Urheberrechtsverstößen die Auflösung und Herausgabe der IP-Adressen eingeräumt werden muss.
»Da ist es kein Wunder, dass findige Verwerter und Anwälte hier neue Ertragsmöglichkeiten suchen und finden – und wie in diesem Fall auch gerne mal am Rande der Legalität. Die Betroffenen können uns – insbesondere wegen der sozialen Brisanz der aufgrund des ungerechtfertigten Vorwurfs versandten Abmahnungen – hier nur leidtun«, ergänzt Bruno Kramm, Themenbeauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland.
Der Fall Redtube offenbart für die PIRATEN nicht nur ein für digitale Inhalte und Technologien unbrauchbares Urheberrecht, sondern auch, dass auf Vorrat gespeicherte Daten genutzt werden, sobald sie vorhanden sind.
»Egal wie oft uns Regierungspolitiker versichern, dass Vorratsdaten nur zur Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten eingesetzt werden – sobald sie vorhanden sind, werden sie zu allem Möglichen genutzt und nahezu beliebig missbraucht«, erklärt Caro Mahn-Gauseweg, stellvertretende Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland.
Die Piraten setzen sich, nicht zuletzt deswegen, seit langem gegen die anlassunabhängige Überwachung und insbesondere gegen die sogenannte »Vorratsdatenspeicherung« von Telekommunikations-Verbindungsdaten ein.
Quellen:
[1] Aufzeichnung der Veranstaltung auf der Online-Plattform der Piraten:
http://www.piratenpartei.de/2013/12/13/porno-engel-bei-den-piraten/
[2] Beschluss des Landgerichts Köln vom 27.1.2014:
http://www.lg-koeln.nrw.de/presse/Pressemitteilungen/2014_01_27—Abhilfeentscheidung-Streaming-Verfahren.pdf