Regelungen zum Wiesenvogelschutz erlassen
KIEL. Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf hat heute (5. Mai) einen Erlass mit Bewirtschaftungsvorgaben herausgegeben, die bei einem geplanten Umbruch von Dauergrünland in Wiesenvogelgebieten des Landes zu beachten sind. Aufgrund seiner besonderen Bedeutung wird er auch in Kürze im schleswig-holsteinischen Amtsblatt veröffentlicht.
Frau Rumpf begründete die neuen Bestimmungen mit erheblichen Bestandsrückgängen bei den Wiesenvögeln. So sind beispielsweise die Bestände der Uferschnepfe, die weltweit auf der Roten Liste der bedrohten Vogelarten steht, dramatisch eingebrochen. In den Grünlandgebieten der Westküste Schleswig-Holsteins sind Rückgänge von gebietsweise über 70 Prozent in den letzten zehn Jahren festgestellt worden. Neben natürlichen Ursachen wie dem Fuchs spielt auch der unmittelbare Lebensraumverlust durch Umwandlung von Grün- in Ackerland eine Rolle. Hauptursache hierfür sind falsche Anreize im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) des Bundes. „“Auch wenn der Vertragsnaturschutz und Verbesserungen beim Wassermanagement teilweise positive Effekte gezeigt haben, konnten dadurch die Verluste an anderer Stelle leider nicht kompensiert werden. Deshalb mussten Bewirtschaftungsvorgaben für Wiesenvogel-Grünland erlassen werden. Außerdem setze ich auf eine Änderung des EEG, die die Anreize für den Energiemais beseitigt. Hierfür werde ich mich weiter einsetzen““, so Juliane Rumpf.
Das Gebiet, in dem die Auflagen gelten, umfasst neben den Nordseeinseln, Eiderstedt und Teilen der Eider-Treene-Sorge-Region auch Gebiete an der Unterelbe und kleinere Flächen in verschiedenen Kreisen.
Der Erlass enthält folgende Detailregelungen: In der Brutzeit (1. April bis 30. Juni) darf kein Grünland umgebrochen werden. Außerdem müssen innerhalb des betroffenen regionalen Naturraums Ersatzflächen angeboten werden, die in Grünland umgewandelt werden. Das neu zu schaffende Grünland muss qualitativ dem umgebrochenen entsprechen, um einen ökologischen Verlust zu vermeiden.
Umweltministerin Rumpf: „“Auch wenn ich Verständnis habe, dass es teilweise prinzipielle Bedenken gegen ordnungsrechtliche Maßnahmen gibt, blieb angesichts des deutlichen Rückgangs der Wiesenvogelbestände keine andere Wahl. Unser gemeinsames Ziel muss sein, den Artenrückgang bei den Wiesenvögeln zu stoppen. Dafür biete ich den Landwirten auch weiterhin eine enge Kooperation an, die sich in vielen Projekten bereits sehr gut bewährt hat.““
Der Erlass ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Betroffene landwirtschaftliche Betriebe können sich mit ihren Fragen an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Flintbek wenden.