Renaturierung geht alle an: Online-Beteiligung am Natur-Wiederherstellungsplan beginnt
- Natur-Interessierte können Plan zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung kommentieren
- BUND: Entwurf der Bundesregierung bleibt hinter EU-Vorgaben zurück
- BUND fordert Fokus auf Fluss-Renaturierung: Bille, Stör, Schwentine und Wakenitz sollen frei fließen dürfen
- Renaturierung von Flüssen stärkt Biodiversität, Hochwasserschutz und Klimaresilienz
Berlin/ Kiel. Ab sofort dürfen Bürgerinnen und Bürger mitreden, wie Deutschlands Natur künftig wiederhergestellt werden soll – von frei fließenden Flüssen über gesunde Wälder bis zu städtischen Ökosystemen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ruft dazu auf, sich aktiv in die Beteiligung zum nationalen Wiederherstellungsplan im Rahmen der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) einzubringen. Denn: Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung bleibt weit hinter dem europäischen Anspruch zurück. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren hat das Bundesumweltministerium ein Online-Tool eingerichtet, mit dem Privatpersonen und Verbände sich aktiv an der Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beteiligen können.
„Mit der öffentlichen Beteiligung haben alle Menschen in Schleswig-Holstein die Chance, zur Wiederherstellung der Natur vor ihrer Haustür beizutragen“, sagt Andreas Scholl vom BUND-Landesverband Schleswig-Holstein. „Je mehr Menschen ihre Ideen einbringen, desto besser können wir unsere Ökosysteme schützen und erneuern. Als Landesarbeitskreis Wasser im BUND setzen wir uns besonders für die Renaturierung der Bille, der Stör, der Schwentine, der Wakenitz und deren Zuflüssen ein. Ein erster, wirksamer Schritt wäre, dass mindestens 18 Meter breite Gewässerrandstreifen nicht bewirtschaftet werden und die biologische Durchlässigkeit der Billle in Reinbek hergestellt wird.“
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Mit der öffentlichen Beteiligung wird die Wiederherstellung der Natur zum Zukunftsprojekt. Je mehr Menschen ihre Ideen einbringen, desto besser können wir unsere Ökosysteme schützen und erneuern! Klar ist aber auch: Die Bundesregierung muss jetzt liefern. Der aktuelle Plan lässt den Mut vermissen, die Zerstörung unserer Natur wirklich umzukehren. Statt kleinteiliger Programme brauchen wir ein nationales Aufbruchprojekt für Renaturierung – mit klaren Zielen, ausreichenden Mitteln und dem Willen, Blockaden zu beseitigen.“
Die Wiederherstellungsverordnung verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, bis 2030 naturnahe Lebensräume zu fördern. Für Gewässer heißt das beispielsweise: Bis 2030 müssen mindestens 25.000 Kilometer frei fließende Flüsse geschaffen werden. Dafür müssen nicht mehr gebrauchte Staudämme oder Barrieren abgebaut werden. In Deutschland sieht der BUND beim Lebensraum Wasser großes Potenzial: bis 2030 könnten hierzulande 500 Kilometer, bis 2050 weitere 1.500 Kilometer frei fließende Flüsse wiederhergestellt werden. Bislang gibt es in Deutschland nur knapp 200 Kilometer frei fließende Flüsse.
Frei fließende Flüsse bieten unter anderem durch ihre Auen mehr Sicherheit beim Hochwasserschutz. Zusätzlich können Auen große Wassermengen wie ein Schwamm aufnehmen und wieder langsam in die Landschaft abgeben oder zur Grundwasserneubildung beitragen. Zudem sind sie ein bedeutender Kohlenstoffspeicher und Hotspot der biologischen Vielfalt. In Deutschland bilden Bäche und Flüsse ein Netz von etwa 590.000 Kilometern, wovon nur noch ein Prozent ohne starken menschlichen Einfluss ist. Die meisten Flüsse sind begradigt oder verbaut. Das ist insbesondere für Wanderfische wie Aale, Störe oder Lachse ein großes Problem. Sie sind gefährdet, weil sie durch die Barrieren nicht zwischen ihren Lebensräumen Meer und Fluss wechseln können.
Neben den Flüssen und Auen stehen auch Wälder, Moore, Agrarlandschaften und Meeresökosysteme im Fokus der Verordnung. Laut aktuellem Bericht des European Academies‘ Science Advisory Council (EASAC) zahlen sich Investitionen in die Wiederherstellung der Natur aus: Die geschätzten Kosten von rund 150 Millionen Euro für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in Europa werden durch mindestens zehnmal so hohe Vorteile aufgewogen. Sie ergeben sich aus vermiedenen Katastrophenschäden, einer verbesserten öffentlichen Gesundheit, einer höheren Klimaresilienz sowie einer verbesserten Nahrungsmittel- und Wasserversorgungssicherheit.
Hier finden Sie die Beteiligungsplattform zum Nationalen Wiederherstellungsplan:
https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/de/nationaler-wiederherstellungsplan








