Richtervorbehalte, die nur auf dem Papier stehen, bringen in der Praxis nichts
Zum Richtervorbehalt bei Blutentnahmen erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, Thorsten Fürter: Wir sollten die übereinstimmenden Wortmeldungen der Polizei- und Richterverbände sehr ernst nehmen. Richtervorbehalte sind für die Grünen ein elementarer Bestandteil von Bürgerrechtspolitik. Richtervorbehalte, die nur auf dem Papier stehen, bringen aber in der Praxis für den Grundrechtsschutz so gut wie nichts. Nicht für jeden Grundrechtseingriff ist ein Richtervorbehalt sinnvoll: Wenn eine Richterin oder ein Richter vom Polizeibeamten angerufen wird, ob bei einer Kontrolle an der A1 mitten in der Nacht einem Fahrer durch den Arzt Blut abgenommen werden darf, besteht für das Gericht praktisch keine andere Möglichkeit, als den Angaben des Beamten zu folgen. Das Gericht wird die Blutentnahme anordnen, weil es keine Möglichkeit hat, sich ein eigenes Bild von der Sachlage zu machen. Der Richtervorbehalt droht in solchen Fällen zur bloßen Formalität zu verkommen. Wir sollen darüber nachdenken, die Ressourcen, die wir durch eine Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen gewinnen, in die nachträgliche rechtsstaatliche Kontrolle solcher Polizeimaßnahmen zu stecken.
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein war schlecht beraten, auf Druck der FDP einer solchen Lösung im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern.
