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Politik & Wirtschaft

Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatenklau gestartet

Der Kieler Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer und die Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Katharina Nocun werden als Hauptbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz einreichen. Mit der am 7. Mai 2013 gestarteten Sammel-Verfassungsbeschwerde können sich Bürger kostenfrei der Beschwerde anschließen [1].
Die Kläger sehen das Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Vor Gericht vertreten wird sie der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits erfolgreich die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vertreten hat.
Katharina Nocun, die für die Piraten für den Bundestag kandidiert, rechnet mit einem Erfolg in Karlsruhe: »Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen. Die ganz große Koalition aus Union, FDP und SPD hat hier ein eindeutig in mehreren Punkten verfassungswidriges Gesetz auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz ist ganz klar ein Fall für Karlsruhe. Wir setzen all unsere Hoffnung in das Bundesverfassungsgericht, um diesen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger zu stoppen. Wir fordern alle Bürger dazu auf, sich unserer Sammel-Verfassungsbeschwerde anzuschließen, mitzuzeichnen und so ein Zeichen für Grundrechte zu setzen.«
Patrick Breyer, Fraktionsvorsitzender der schleswig-holsteinischen Piratenfraktion, zieht bereits zum zweiten Mal gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft vor das Bundesverfassungsgericht. »Das Vorgängergesetz der damaligen rot-grünen Koalition hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Punkten als verfassungswidrig eingestuft. Auch das neue Gesetz steht in mindestens sechs Punkten mit dem Grundgesetz in Konflikt [2]. Den Datenzugriff durch eine elektronische Schnittstelle weiter zu erleichtern, ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt werden auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat.«
Der Gesetzgebungsprozess war begleitet von Demonstrationen und Protesten von Bürgerrechlern und Datenschützern. In mehr als 30 Städten fanden im April Protestaktionen gegen das Gesetz statt. Im Innenausschuss stimmten die Vertreter aller Länder bis auf Niedersachsen für das Gesetz. Im Bundesrat stimmten schließlich alle von Union, SPD und FDP regierten Länder für das Gesetz [3].
Quellen: