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Politik & Wirtschaft

Saubere Luft für Essen und Gelsenkirchen: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt Klagen der Deutschen Umwelthilfe

Berlin (ots) – Deutsche Umwelthilfe klagt auf Änderung der Luftreinhaltepläne – Diesel-Abgasgift Stickstoffdioxid belastet Stadtgebiete von Essen und Gelsenkirchen – Diesel-Fahrverbote als kurzfristig wirksame Maßnahme für die „Saubere Luft“ sind einzige Option Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt am 15. November öffentlich über die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für „Saubere Luft“ in Essen und Gelsenkirchen. Die DUH hatte beide Klagen im November 2015 gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht (Essen: 8K 5068/15, Gelsenkirchen: 8K 5254/15). Ziel ist die Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Ein Diesel-Fahrverbot ist die dafür am schnellsten wirksame Maßnahme, die entsprechend in die Luftreinhaltepläne aufgenommen werden muss. 2017 ermittelten in Essen fünf offizielle Messstationen NO2-Werte oberhalb des erlaubten Jahresmittelgrenzwerts von 40 µg/m³. Der höchste Wert mit 50 µg/m³ wurde an der Messstation Frohnhausen gemessen. Auch in Gelsenkirchen weist eine offizielle Messstation einen Wert oberhalb des NO2-Grenzwerts auf: An der Messstation Kurt-Schumacher-Straße überschreitet der gemessene Wert mit 46 µg NO2/m³ die gesetzlichen Vorgaben deutlich. Dass diese Zahl für Gelsenkirchen kein Einzelfall ist, belegen NO2-Messungen der DUH aus diesem Jahr. In der Florastraße wurde mit 44 µg NO2/m³ ebenfalls ein nach europäischem Recht gesetzeswidriger Wert gemessen. Damit die Bürgerinnen und Bürger von Essen und Gelsenkirchen so schnell wie möglich zu ihrem Recht auf „Saubere Luft“ kommen, klagt die DUH auf Änderung der Luftreinhaltepläne. Die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten als kurzfristige Maßnahme zur Einhaltung des NO2-Grenztwertes bestätigte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. Februar 2018. Zonale Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 sind demnach ab 1. September 2019 möglich. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor der mündlichen Verhandlung ab 8:30 Uhr vor Ort für Interviews zu Verfügung, ebenso nach Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger. Wir bitten um Anmeldung an presse@duh.de. Datum: Donnerstag, 15. November 2018, 9:30 Uhr (Beginn der Verhandlung) Ort: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, Sitzungssaal III, Erdgeschoss Teilnehmende: – Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170 – Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458 Kontakt vor Ort: Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin von Jürgen Resch, 0151 17281752 Pressekontakt: Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de