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Schießübungs-Nachweis kann nur der Anfang sein

  • BUND SH: geplante Landesverordnung ist „Schießübungsnachweis light“
  • Nachweise über Treffsicherheit gefordert

Kiel. Ein Schießübungs-Nachweis soll in Zukunft für mehr Sicherheit bei Gesellschaftsjagden sorgen. Das Ziel der geplanten Landesverordnung befürwortet der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) grundsätzlich, fordert jedoch mehr:„Das ist ein Schießübungs-Nachweis light“, sagt Bini Schlamann, Biodiversitäts- und Agrarreferentin im BUND SH. „Eigentlich brauchen wir eine Änderung weiterer Regelungen, so dass auch die Trefffähigkeit der Jäger*innen sichergestellt werden kann. Dass die Schießfertigkeit mit nur fünf Schüssen im Jahr wesentlich verbessert wird, bezweifeln wir ernsthaft.“

Der BUND SH sieht in den geplanten Änderungen der Landesjagdverordnung allerhöchstens einen ersten Schritt, dem umfangreichere Maßnahmen folgen sollten. „Das Abgeben der Schüsse ohne Nachweis, dass diese auch ins Ziel getroffen hätten, ist noch kein Nachweis der Jagdfähigkeit“, erklärt Bini Schlamann.

Hier finden Sie die Stellungnahme des BUND SH:
https://www.bund-sh.de/der-bund-sh/stellungnahmen/