Politik & Wirtschaft

Schleswig-Holstein macht sich im Bundesrat für die Küstenfischerei stark

KIEL/BERLIN. Schleswig-Holstein hat heute (19. Dezember) im Bundesrat erneut deutlich gemacht, dass die Belange der Küstenfischerei beim Ausbau der Offshore-Windenergie besser berücksichtigt werden müssen. Die Länderkammer stimmte dem von Schleswig-Holstein eingebrachten Bundesratsantrag zum Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze zu – ein wichtiges Signal für die Branche. „Unsere Küstenfischerei ist direkt von Offshore-Windprojekten betroffen. Die gezielte Förderung umweltschonender Fischerei und notwendiger Strukturmaßnahmen ist für die Zukunft unserer Betriebe unerlässlich. Ich begrüße daher die heutige Entscheidung des Bundesrats“, erklärte Schleswig-Holsteins Fischereiministerin Cornelia Schmachtenberg.

Schleswig-Holstein hatte gefordert, dass die zweckgebundenen Mittel aus den Offshore-Versteigerungserlösen nach § 58 WindSeeG auch in der 12-Seemeilen-Zone eingesetzt werden. So sollen Fischereibetriebe vor Ort wirksam unterstützt werden und die Möglichkeit erhalten, sich an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Besonders begrüßt die Ministerin, dass der Bundesrat erneut unterstreicht, dass die Begrenzung der Fischereikomponente auf 200 Millionen Euro pro Jahr sowie die Umleitung zusätzlicher Mittel in die Transformationskomponente des Bundeshaushalts kritisch zu bewerten sind. „Die Betriebe brauchen verlässliche Mittel vor Ort, um innovative, klimafreundliche und umweltschonende Fischereimethoden einzuführen. Nur so kann die Küstenfischerei zukunftsfähig bleiben“, so Schmachtenberg.

Zudem setzt sich Schleswig-Holstein dafür ein, dass 40 Prozent der Fischereikomponente direkt an die Küstenländer fließen. „Die Länder kennen die Strukturen vor Ort und können die Mittel schnell und zweckgebunden einsetzen – davon profitieren Fischerei und Küstenwirtschaft gleichermaßen“, betonte Schmachtenberg.