Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz für ehrenamtliches Engagement zugestimmt
Hier die Neuerungen ab 01.01.2026 im Überblick: Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Die Freibeträge steigen auf 3.300 Euro (Übungsleiterpauschale) und 960 Euro (Ehrenamtspauschale). Einnahmen bis zu diesen Beträgen bleiben steuerfrei.Erweiterung des Haftungsprivilegs: Künftig profitieren Ehrenamtliche auch dann von Haftungserleichterungen, wenn sie bis zu 3.300 Euro jährlich für ihre Vereinstätigkeit (derzeit: 840 Euro jährlich) erhalten. Damit werden mehr Engagierte rechtlich abgesichert.
Entlastung für kleine Vereine: Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird auf 50.000 Euro angehoben. Zudem entfällt für Vereine mit Einnahmen bis 100.000 Euro die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung – ein Schritt zum Bürokratieabbau.
E-Sport als gemeinnützig anerkannt: Elektronischer Sport (E-Sport) wird künftig gemeinnützig behandelt, da er Teamarbeit, Reaktionsfähigkeit und soziale Kompetenzen fördert.
Photovoltaikanlagen für Vereine: Der Betrieb von Photovoltaikanlagen gefährdet künftig nicht mehr die Gemeinnützigkeit. Damit sollen Vereine einen Beitrag zur Energiewende leisten können.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!

Konzeptschmied
Glücksfischer Lübeck
5stars-kindertagespflege-luebeck
Fides Humanitas Stiftung
Kontrapunkt.Bibel.e.V
Druckmaxx
Missionarische Gefährdetenhilfe Wendepunkt e.V.
Pflegeliebling