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Politik & Wirtschaft

Schleswig-Holstein modernisiert Fischereigesetz: Digitalisierung der Fischereiverwaltung setzt bundesweiten Trend

Schleswig-Holstein modernisiert seine Fischereiverwaltung: Der Fischereischein, der
Urlauberfischereischein und die Fischereiabgabe werden künftig digital verfügbar
sein. Mit der heute beschlossenen Änderung des Landesfischereigesetzes wird der
bürokratische Aufwand reduziert. Auch andere Bundesländer zeigen Interesse –
Nordrhein-Westfalen hat als erstes eine Nachnutzungsvereinbarung unterzeichnet.Manfred Uekermann, fischereipolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, betont:
„Die Digitalisierung vereinfacht den Zugang für Anglerinnen und Angler erheblich und
erhöht die Fälschungssicherheit. Gleichzeitig wird die Verwaltung spürbar entlastet.“

Ein wesentlicher Bestandteil ist die Einführung eines bundesweit gültigen
Fischereischeins im Scheckkartenformat. Dieser erleichtert nicht nur den Nachweis,
sondern macht eine Neubeantragung nach einem Umzug überflüssig. „Mit dieser
Reform setzen wir auf eine einheitliche, effiziente und bürgerfreundliche Lösung“, so
Uekermann.

Bisher sind Fischereischeine je nach Bundesland unterschiedlich geregelt und nur in
Papierform erhältlich. Auch die jährliche Fischereiabgabe wird durch Klebemarken
dokumentiert, was Fälschungen begünstigt. Schleswig-Holstein entwickelt daher eine
zentrale Datenbank, die eine länderübergreifende digitale Kontrolle ermöglicht.
„Damit erhöhen wir Transparenz und Rechtssicherheit in der Fischereiverwaltung“,
erklärt Uekermann.

Wer in Schleswig-Holstein angeln möchte, benötigt – mit wenigen Ausnahmen – einen
Fischereischein und muss die Fischereiabgabe entrichten. Durch die Digitalisierung
wird dieser Prozess vereinfacht und sicherer gestaltet. „Die Umstellung bringt Vorteile
für Anglerinnen und Angler sowie für die Verwaltung. Wir schaffen eine moderne,
praxistaugliche Lösung für die Zukunft“, so Uekermann abschließend.