Schleswig-Holstein muss Mietpreisbremse flächendeckend anwenden
Heute wird im Bundestag die unzureichende Mietpreisbremse diskutiert. Diese darf sich in Schleswig-Holstein nicht nur auf Sylt und das Hamburger Umland beschränken. „Die Mietpreisbremse ist kein sozialer Befreiungsschlag, aber wenn wir als Land das Beste herausholen wollen, müssen wir sie möglichst flächendeckend -besonders auch in den Universitätsstädten- anwenden“, so Landessprecher Jens Schulz.Spekulation und Renditesucht treiben auf dem deutschen Immobilienmarkt die Preise in die Höhe. Dringend benötigter preiswerter Wohnraum entsteht kaum, Sozialwohnungen verschwinden. Daran wird auch die Mietpreisbremse mit ihrem geringen Ansatz und den vielen Ausnahmen (beispielswiese bei Neubauten) wenig ändern.
„Wenn wir wirklich etwas ändern wollen, müssen wir selber als Öffentliche Hand wieder aktiver auf dem Wohnungsmarkt mitmischen. Am besten mit eigenen Wohnungsbauunternehmen. Leider regierte hier in den vergangenen Jahren eher eine rüde Privatisierungspolitik, deren Folgen wir heute ausbaden“, so Jens Schulz abschließend.