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Politik & Wirtschaft

Schleswig-Holstein und Hamburg unterzeichnen Staatsvertrag zur künftigen Unterbringung von Sicherungsverwahrten

HAMBURG. Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk und Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek haben heute (7. Februar) einen Staatsvertrag zur künftigen Unterbringung von schleswig-holsteinischen Sicherungsverwahrten in Hamburg unterzeichnet. Ab dem 1. Juli 2013 werden bis zu elf Sicherungsverwahrte aus Schleswig-Holstein in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel untergebracht. Bei der Vertragsunterzeichnung im Hamburger Rathaus sprach Spoorendonk von einer wirklich guten Lösung für Schleswig-Holstein: „Ich freue mich sehr über diese Kooperation gerade auf einem justizpolitisch so sensiblen Gebiet. Und ich bin meiner Hamburger Kollegin dafür sehr dankbar. Damit haben wir die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai 2011 zu erfüllen. Neben der Unterbringung in Hamburg werden in der JVA Lübeck Plätze in der Sozialtherapie und Plätze für die Entlassungsvorbereitung vorgesehen. Nach unserer Prognose werden die Plätze in Hamburg und Lübeck für die nächsten Jahre ausreichend sein. Damit steht eine Vielzahl unterschiedlich gearteter Plätze zur Verfügung, so dass für jeden Sicherungsverwahrten ein individuelles Therapieangebot besteht, wie dies vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde. Das ist wichtig, denn Ziel muss es sein, die Gefährlichkeit der Untergebrachten soweit zu reduzieren, dass die Sicherungsverwahrung beendet werden kann.“

 

Schleswig-Holstein wird die Kosten für die von Hamburg vorgehaltenen Unterbringungsplätze erstatten. Die Sachausgaben 2013 betragen hierfür 585.500 Euro. Für die Unterbringung in Fuhlsbüttel wurde ein Tagessatz von 250 Euro pauschal je Unterbringungsplatz festgelegt. Diese Vereinbarung gilt bis Ende Dezember 2015. Danach wird der Tageshaftkostensatz auf der Grundlage des Vorjahres alle zwei Jahre überprüft. Da die Prognosen für die Anzahl der Sicherungsverwahrten mit Unsicherheiten behaftet sind, muss die Entwicklung der Anzahl der Sicherungsverwahrten, der daraus resultierende Platz- und der Personalbedarf beobachtet und eingeschätzt werden.

 

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