Politik & Wirtschaft

Schmalfuß zur Konzentration von Insolvenzgerichten

KIEL. Die Bundesregierung plant, im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen die Insolvenzgerichte zu konzentrieren. Für Schleswig-Holstein wäre dies mit erheblichen Einschnitten in die Gerichtslandschaft verbunden. In neun Amtsgerichten müssten die Insolvenzabteilungen geschlossen werden; Insolvenzverfahren würden dann nur bei vier Amtsgerichten bearbeitet werden.

Dazu erklärte heute (23. September) Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß: „“Das mit der Gesetzesänderung verfolgte Ziel einer Qualitätssteigerung bei den Insolvenzverfahren ist mit einem Konzentrationszwang bei den Insolvenzgerichten nicht zu erreichen. Die Schleswig-Holsteinischen Insolvenzgerichte haben kein Qualitätsproblem. Ich kann nicht erkennen, dass eine Insolvenzgerichtsbarkeit mit hoher Konzentrationsdichte bessere und schnellere Ergebnisse erzielt als eine solche mit geringer Konzentrationsdichte. Es gibt keine Untersuchungen, die das belegen. Im Gegenteil: Die Schleswig-Holsteinischen Insolvenzgerichte arbeiten im bundesweiten Vergleich auf höchstem Niveau und erzielen exzellente Ergebnisse. Daher sollte unsere Insolvenzgerichtsstruktur nicht durch ein Bundesgesetz zerschlagen werden, dessen Nutzen nicht feststeht““, betonte Schmalfuß. „“Hierauf habe ich bereits seit Beginn der Diskussion um die Einführung eines Konzentrationszwanges immer wieder hingewiesen, zuletzt auf dem 7. Kieler Insolvenzrechtssymposium am 27. Mai 2011. Sollte ein Bundesland meinen, mit einer Konzentration seiner Insolvenzgerichte bessere Ergebnisse als bisher zu erzielen, so hat es bereits nach aktueller Rechtslage die Möglichkeit, durch landesrechtliche Bestimmungen entsprechend zu verfahren.““