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Tipps & Informationen

Schneeräumpflicht für Hauseigentümer gilt auch während des Winterurlaubs

  • Winterdienst für die Urlaubszeit vorausschauend regeln und möglichen Schadenersatzforderungen entspannt aus dem Weg gehen
  • MyHammer unterstützt Auftraggeber bei der Suche nach passenden Räumdiensten

Berlin, 21. Januar 2015 – Für Hauseigentümer gilt die winterliche Räum- und Streupflicht selbst dann, wenn sie verreist sind oder einen Urlaub in den bald beginnden Winterferien planen. Auf diesen Sachverhalt weist das Handwerkerportal MyHammer (www.my-hammer.de) hin. Wer sich in der Zeit der Abwesenheit nicht rechtzeitig um einen passenden Ersatz kümmert, dem drohen neben einem Bußgeld auch empfindliche Schadenersatzforderungen, die im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten können.

Winterdienst kann auch auf Mieter übertragen werden   

„Die Verkehrssicherungspflicht, sprich die Schneeräumung und das Streuen der örtlichen Verkehrswege, fällt eigentlich in die Verantwortung der Gemeinden“, erklärt Daniel Dodt von MyHammer. „Üblicherweise wird der Räum- und Streudienst für öffentliche Gehwege aber per Satzung auf die Grundstückseigentümer übertragen.“ Wichtig: Für den Winterdienst sind nicht nur Hausbesitzer, Bauherren und Grundstückseigner verantwortlich, sondern auch alle Mieter, bei denen sich eine entsprechende Verpflichtung aus ihrem Mietvertrag ergibt.

Wann und wie geräumt und gestreut werden muss, kann in der Regel den kommunalen Straßenreinigungssatzungen entnommen werden. In den meisten Fällen besteht eine Streu- und Räumpflicht an Werktagen zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 09.00 Uhr und 20.00 Uhr. Dabei sind die Gehwege häufig so freizuhalten, dass zwei Fußgänger bequem aneinander vorbei gehen können. Wenn es die Wetterlage erforderlich macht, muss zudem mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden.

Verstoß gegen die Räumpflicht kann teuer werden

„Für Hauseigentümer, die dem Räum- und Streudienst nicht nachkommen, kann es unter Umständen sehr teuer werden“, warnt Dodt. „Dabei sind Bußgeldbescheide oft nur das kleinere finanzielle Übel. So können Hausbesitzer bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht infolge von Unfällen haftbar gemacht werden und müssen für Verdienstausfälle, Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder gar lebenslange Ausgleichszahlungen aufkommen.“ Versicherungsexperten raten daher zwingend zum Abschluss einer umfassenden Haftpflicht-Police, die im Bedarfsfall einspringt.

Mit Blick auf die allgemeine Sicherheit und die rechtlichen Bestimmungen ist es für Hausbesitzer daher empfehlenswert, den Winterdienst für die Zeit des Urlaubs vorausschauend zu regeln. In solchen Fällen kann entweder auf nachbarschaftliche Hilfe oder auf einen professionellen Räumdienst zurückgegriffen werden. Handwerkerportale im Internet wie MyHammer unterstützen Auftraggeber kostenlos bei der Suche nach passenden Betrieben in ihrer Region.