Schön/Weinberg: Werbung für Abtreibungen darf es auch in Zukunft nicht geben
Berlin (ots) – Das Gebot, dass die Schwangeren auf eine weltanschaulich plurale Beratungslandschaft zugreifen können, darf dabei nicht ausgehöhlt werden Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 219a StGB und des Schwangerschaftskonfliktgesetzes geeinigt. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher, Marcus Weinberg: Nadine Schön: „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass sich die Bundesregierung darauf geeinigt hat, den Paragraf 219a StGB nicht zu streichen, sondern zu ergänzen – und damit das Werbeverbot zu erhalten. Unbestritten ist, dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, umfassende und sachgerechte Information und Beratung benötigen. Wichtig ist uns als Union, dass der Arzt lediglich darüber informiert, dass er eine solche Maßnahme durchführt. Weitergehende Informationen sind den zuständigen unabhängigen Stellen vorbehalten. Das schafft Rechtssicherheit für die Ärzte und trägt dem Gedanken Rechnung, dass es sich bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht um eine ärztliche Maßnahme wie jede andere handelt. Die Debatte über ungewollte Schwangerschaften sollten wir dazu nutzen, auch diejenigen in den Blick zu nehmen, die ungewollt kinderlos sind. Die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums fließt momentan nur, wenn sich das jeweilige Bundesland, in dem das Paar wohnt, an der Förderung ebenfalls beteiligt. Das ist ungerecht und den betroffenen Paaren nur schwer zu vermitteln. Die Zuschüsse aus der Bundesinitiative müssen deshalb in ganz Deutschland gewährleistet werden. Das wollen wir umsetzen. Ein unerfüllter Kinderwunsch stellt für viele Paare eine große Belastung dar. Wenn der Staat bei Verhütung und Abtreibungen finanziell unter die Arme greift, darf er bei der Kinderwunschbehandlung nicht knausern.“ Marcus Weinberg: „Der von der Bundesregierung verhandelte Vorschlag eines Gesetzentwurfes ist insgesamt ein gelungener Kompromiss. Klar ist, dass die Union eine Änderung der Gesetzeslage nicht für erforderlich gehalten hat. Wir verstehen aber, dass sich viele betroffene Frauen uneingeschränkt informieren möchten. Das ist mit dem Vorschlag der Bundesregierung der Fall. Gleichzeitig wird der Schutz des ungeborenen Lebens nicht angetastet. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird in Zukunft neutrale und aktuelle Listen von Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stellen, die Abbrüche durchführen. Außerdem können die Ärztinnen und Ärzte über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Unionsfraktion wird jetzt die Details des Regelungsvorschlags prüfen. Dazu gehört, dass das Gebot der Pluralität verschiedener Träger von Beratungsstellen nicht verletzt werden darf. Ärztinnen und Ärzte sollten nicht nur auf eine, sondern auf alle Träger von Beratungsstellen im Umkreis der Schwangeren verweisen müssen. Nur so bekommt die Frau einen neutralen Überblick über die verschiedenen Beratungsangebote und kann selbst entscheiden, bei welchem Träger sie sich Rat und Aufklärung sucht. Zu klären ist auch, wie mit den Ärztinnen und Ärzten umgegangen werden soll, die einen Abbruch durchführen, aber ihren Namen nicht in Listen veröffentlicht sehen wollen. Diese Punkte müssen noch geklärt werden.“ Pressekontakt: CDU/CSU – Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: pressestelle@cducsu.de Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
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