Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft
Seit diesem Freitag ist das neue sogenannte #Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Ab sofort reicht eine einfache Erklärung beim Standesamt, um den Geschlechtseintrag zu ändern – statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten und ein Gerichtsbeschluss. Dabei gibt es jetzt vier Möglichkeiten: männlich weiblich divers keine Angabe.
Mit dem neuen Gesetz lassen sich nun auch Vornamen einfacher ändern.