Selbstständige in der SPD fordern gerechte Rundfunkfinanzierung
Zur Neugestaltung der Rundfunkgebühr erklärt der Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Selbstständigen in der SPD (AGS), Guenther Hansen: „Nicht gelungen scheint die seit dem 1. Januar 2013 geltende Rundfunkgebühr für Betriebe im Lande. Was auf den ersten Blick aussieht wie eine gerechte Vereinfachung der Gebührenverteilung, entpuppt sich auf den zweiten Blick als Konzept mit Stolpersteinen für Unternehmen. Die bei Betrieben eingeführte neue Staffelung nach Betriebsgröße schafft neue Ungerechtigkeiten. Zum einen ist es schon sehr zweifelhaft, warum neben den Haushalten auch Betriebe verpflichtet werden, Rundfunkbeiträge zu bezahlen. Während man dies als politische Entscheidung noch zu akzeptieren hätte, bleibt eine aus Unternehmersicht unfaire und unakzeptable Beitragsgestaltung. Zurzeit bezahlt jedes Unternehmen mit internetfähigen Rechnern einen monatlichen Beitrag von 5,76 Euro pro Betriebsstätte. Hinzu kommen Gebühren für jedes normale Fernsehgerät und Radio. Der neue Beitrag pro Filiale misst sich an der Mitarbeiterzahl, unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht. Problematisch ist nun, dass Filialunternehmen im Vergleich mit gleich großen Unternehmen, deren Mitarbeiter an einem Standort konzentriert sind, mit steigender Anzahl der Filialen bis zu zehnmal stärker belastet werden können.
Die Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD Schleswig-Holstein unterstützt vor diesem Hintergrund die Forderung des DIHK, dass eine Regelung gefunden werden muss, die sich an der gesamten Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens orientiert – unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten.“