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Politik & Wirtschaft

Serpil Midyatli: Es besteht Handlungsbedarf beim Paragraf 219a

Kiel (ots) – TOP 27: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht zulassen (Drs-Nr.: 19/463) Das Gerichtsurteil gegen die Ärztin Hänel zeigt den Handlungsbedarf beim Paragraf 219a auf. Was war geschehen? Im November fiel das Gerichtsurteil gegen diese Ärztin, die auf ihrer Homepage die Leistungen ihrer Praxis auf ihrer Homepage, darunter auch Schwangerschaftsabbrüche, dargestellt hat. Ist die Auflistung auf der Homepage schon eine Straftat? Wohl nicht im Sinne des damaligen Erfinders, denn in der Berufsordnung ist es klar geregelt, dass anpreisende Werbung verboten ist. Jedes Jahr führen etwa 25 -30 Fälle zu einer Anzeige. Wie emotional aufgeladen das Thema ist, zeigt ein Fall im Dezember: die Frankfurter Staatsanwalt prüft eine Anzeige wegen des Vorwurfs der Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft – ausgerechnet gegen den Limburger Bischof Georg Bätzing. Auch hier handelt es sich um eine Info auf der Homepage, dass die Beratungsstelle einen Beratungsschein ausstellt. Gerade dieses Beispiel zeigt, wie abstrus die Regelung in dem Paragrafen ist. Wie alle anderen beziehen wir unsere Informationen zum größten Teil über das Smartphone aus dem Netz und schauen uns die Homepage von Dienstleistern oder auch Beratungsstellen an. Wir leben in einer Informationsgesellschaft. Von daher halten wir die Regelung im §219a für überholt und fordern die Landesregierung mit unserem Antrag auf, sich der Initiativen aus Brandenburg, Bremen, Thüringen und Hamburg anzuschließen, den § 219a abzuschaffen. Die Regelung im Gesetz beruht auf einen schwierig gefundenen Kompromiss zu einer Zeit, wo ein Riss durch die Gesellschaft ging. Heute aber leben wir in einer aufgeklärten Zeit. Es ist also nicht nötig alte Schwerter zu zücken. Schaut man sich die Zahl der Abbrüche an, gehen diese kontinuierlich zurück – was auch als Zeichen der umfassenden Aufklärungsarbeit der letzten Jahrzehnte gewertet werden kann. Von daher ist es Zeit, hier Rechtssicherheit zu schaffen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag mit dem SSW. Pressekontakt: Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de) Original-Content von: SPD-Landtagsfraktion SH, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de