Silvesterfeuerwerk: Mit professionelleren Effekten ins neue Jahr
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt dieses Jahr am 29. Dezember. Dann dürfen Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengalartikel und anderes so genanntes Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 bis einschließlich zum 31. Dezember verkauft werden. Der Verkauf ist am letzten Tag des Jahres bis zum an Werktagen üblichen Ladenschluss zulässig. Um Überraschungen zu vermeiden, wird Kunden empfohlen, sich frühzeitig mit Feuerwerkskörperartikeln einzudecken oder sich über die Ladenöffnungszeiten an Sylvester zu informieren. Im Einzelfall kann auch von dem Angebot Gebrauch gemacht werden, Feuerwerkskörperartikel beim örtlichen Einzelhandel vorzubestellen. Feuerwerksartikel der Kategorie 2 (ältere Zulassungen: Klasse II) dürfen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 (Klasse I) wie etwa Knallbonbons darf der Einzelhandel ganzjährig an Kunden abgeben, die älter als zwölf Jahre sind. Der Sicherheit gilt weiterhin oberste Priorität. Hans-Martin Bohac, Umweltreferent beim Einzelhandelsverband Nord (EHV Nord): „Nur wer Feuerwerkskörper im Einzelhandel erwirbt, hat die Garantie, sichere und legale Ware zu erwerben, bei der bei sachgerechtem Gebrauch die Gefahr von Unfällen infolge von Materialfehlern ausgeschlossen ist. Vor dem Kauf bei fliegenden Händlern wird dringend gewarnt. Auch vor dem Selbstbau oder der technischen Veränderung von Feuerwerkskörpern kann nur dringend gewarnt werden.“
Bohac weiter: „Sichere und in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper erkennt man daran, dass sie neben den anderen obligatorischen Kennzeichnungselementen die neue Identifikationsnummer mit dem BAM-Kürzel der Bundesanstalt für Materialprüfung tragen. Das europaweit neu eingeführte CE-Zeichen allein reicht nicht für den Verkauf und die Verwendung des Feuerwerksartikels in Deutschland aus. Feuerwerkskörper ohne die BAM-Identifikationsnummer sind in Deutschland verboten. Ältere ebenfalls zulässige Modelle tragen anstelle der Identifikationsnummer das BAM-Zulassungszeichen.“
Modernes Silvesterfeuerwerk erlaubt noch farbenprächtigere, noch professionellere Effekte als in der Vergangenheit. Hintergrund sind europaweit eingeführte Vorschriften, die es den Herstellern erlauben, die maximal erlaubte Nettoexplosivstoffmasse (NEM) bei Batterie- und Verbundfeuerwerk ohne einen Verlust an Sicherheit mehr als zu verdoppeln. Auch ist es seit dem Vorjahr dem Einzelhandel gestattet, mehr Feuerwerkskörper als in früheren Jahren in den Verkaufsstellen bereitzuhalten.