Politik & Wirtschaft

SONDERAUSSCHUSS VERKOMMT ZUM KASPERLETHEATER AUSSCHUSSVOSITZENDER NICHT MEHR TRAGBAR

Zum Sonderausschuss Wiekstraße/Priwall und zu den Rücktrittforderungen gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden der Grundstücksgesellschaft TRAVE erklärt der Vorsitzende der SPDBürgerschaftsfraktion, Jan Lindenau: Als die SPD-Bürgerschaftsfraktion der Gründung des Sonderausschusses Wiekstraße in der Bürgerschaft zugestimmt hat, waren wir davon ausgegangen, dass es bei allen Fraktionen den
ernsthaften Willen gibt, bereits bekannte Defizite im Verwaltungshandeln zu hinterfragen und gemeinsam den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Grundstücksverkauf auf dem Priwall zu prüfen, zu erörtern und ggf. Konsequenzen für das Verwaltungshandeln zu ziehen.

Dass der ernsthafte Wille zur Aufklärung insbesondere bei den Fraktionen von CDU, BfL, Linken, FDP und Grünen nicht besteht, ist spätestens deutlich geworden, als der CDU-Fraktionsvorsitzende personelle Konsequenzen forderte, bevor der Ausschuss sich mit den Sachzusammenhängen
überhaupt befasst hat. Offenbar sollen hier Vorverurteilungen stattfinden statt Sachaufklärung.

Wie die jüngste Ausschusssitzung gezeigt hat, sind die Anschuldigungen des CDUFraktionsvorsitzenden vollkommen haltlos. Das Grundstück auf dem Priwall wurde zu dem Preis von der Stadt veräußert, den der unabhängige Gutachterausschuss ermittelt hat. Eine Kaufpreisreduzierung durch angebliche Einflussnahme Dritter hat es nicht geben.

Auch wurde deutlich, dass nicht Peter Reinhardt als Aufsichtsratsvorsitzender der TRAVE von sich aus eine Wohnung bei der TRAVE ins Gespräch gebracht hat, sondern der Leiter des städtischen Bereiches Liegenschaften um Unterstützung durch die TRAVE gebeten hat. Es entsteht der Eindruck, dass die „Fraktionsermittler“ von CDU, BfL, Linken, FDP und Grünen nach Studium der Verfahrensakte eher enttäuscht sind, keine konkreten Belege für ihre Anschuldigungen und verleumderischen Unterstellungen zu finden. Da scheint offenbar jedes Mittel recht. Selbst der eigentlich zur Neutralität verpflichtete Ausschussvorsitzende Felix Untermann (CDU) agiert parteipolitisch und entscheidet selbstherrlich ohne den Ausschuss über sein Handeln zu informieren.

Nachdem er nach der ersten Sitzung des Ausschusses bereits die Öffentlichkeit falsch über Beschlüsse des Ausschusses unterrichtet hat, wollte der Ausschussvorsitzende nun dem Ausschuss unterschlagen, dass er allein einen neuen Gutachter zur Überprüfung des Gutachtens des unabhängigen Gutachterausschusses ausgewählt hat. Erst auf Nachfrage der SPD, bestätigte er dies im Ausschuss. Wie die weiteren Überprüfungen ergeben haben, ist der durch den Ausschussvorsitzenden ausgewählte Sachverständige ein Mitglied der FDP und hat bereits als Bürgerschaftskandidat für die FDP kandidiert. Auch hat der Ausschussvorsitzende Felix Untermann (CDU) den Auftrag an den Gutachter eigenmächtig umformuliert und sich dabei nicht an den Beschlusstext des Ausschusses gehalten. Über sein eigenmächtiges Handeln hat er vorab nur die Ausschussmitglieder von CDU und Grünen informiert. Diese stärkten ihm als Dank den Rücken und attestierten in der Ausschusssitzung das angeblich ordnungsgemäße Verhalten des Vorsitzenden. Der Gipfel in der Ausschusssitzung war dann die Tatsche, dass der Ausschussvorsitzende Anträge zur Geschäftsordnung seitens der SPD nicht zur Abstimmung zuließ.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion rügt das parteiische Verhalten und eigenmächtige Handeln des Vorsitzenden nach Gutsherrenart und wird eine Rüge durch die Stadtpräsidentin beantragen. Ferner fordern wir Herrn Untermann zum Rücktritt auf, damit die von uns angestrebte sachliche Aufarbeitung von Fehlverhalten im Verwaltungshandeln nicht durch einen parteiischen Ausschussvorsitzenden blockiert wird.

Senator Sven Schindler hat vor Einrichtung des Sonderausschusses deutlich gemacht, dass es Fehler im Verwaltungshandeln gegeben hat und mit den Interessenten am Grundstück Wiekstraße nicht kommuniziert wurde. Er hat bereits im Januar 2015 -weit vor der öffentlichen, politischen Debatte-eine Überarbeitung der Dienstanweisung über den Verkauf von Grundstücken veranlasst, um transparente Verfahren sicherzustellen.