Soziale Kälte statt Heizkostenzuschuss
„Soziale Kälte statt Heizkostenzuschuss“ scheint das Motto des neuen Bundeshaushalts zu sein. Der angebliche Sparwille der Regierung geht einzig zu Lasten der schon heute Armen.
Der Sozialstaat soll nun dafür bluten, dass Banken und Großkonzerne nicht ausreichend an den Kosten der Wirtschaftskrise beteiligt werden. Mutwillig verschärft die Regierung mit ihrer Haushaltspolitik die soziale Spaltung. Fast zehn Prozent der Einsparungen betreffen den Bereich Arbeit und Soziales, und zwar an den empfindlichsten Stellen:
Die neue „Soziale Kälte“ von Schwarz-Gelb wird greifbar bei der Streichung des Heizkostenzuschusses. Die Regierung will diesen für Wohngeldempfänger abschaffen. Menschen also, die trotz Arbeit wenig verdienen und deshalb Anspruch auf Wohngeld haben, können sich damit faktisch die Heizung kaum noch leisten.
Arme Eltern werden künftig noch ärmer. Das bisher 300 Euro pro Monat betragende Elterngeld für ALG-II-Empfänger und Geringverdiener soll entfallen. Rund 130.000 betroffene Familien haben so im ersten Lebensjahr ihres Kindes 3.600 Euro weniger zur Verfügung. Das ist ungerecht und faktisch die Schaffung von Eltern 2. Klasse.
Auch die Abschaffung des befristeten Zuschlags zum ALG II ist zutiefst ungerecht. Bisher erhalten Menschen, nachdem sie von Arbeitslosengeld I ins ALG II abrutschen einen befristeten Zuschlag. Der dient dazu, den Übergang abzufedern und ehemals Arbeitende nicht unmittelbar gleichzustellen mit Langzeitarbeitslosen. Dies entspricht für uns dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit, indem die Lebensleistung berücksichtigt wird. Dieser Zuschlag soll nun ersatzlos entfallen.
Besonders absurd wird es, wenn die Regierung bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik kürzt. Man bekämpft keine Armut, indem man Arbeitslosigkeit verstetigt. Bisher haben Arbeitslose neben den finanziellen Leistungen auch Anspruch auf Fortbildungs- und Beratungsleistungen. Dieser Anspruch soll entfallen und künftig nach dem Ermessen der Sachbearbeiter im Amt beurteilt werden. Ob dann immer fachliche Notwendigkeit statt Sparvorgaben das Hauptkriterium sind, darf zumindest bezweifelt werden.









