Sozialminister Garg: Stärkung der Altenpflege durch neue Zugangswege zur Altenpflegeausbildung – neue Regelung erleichtert Berufseinstieg
KIEL. Sozialminister Dr. Heiner Garg hat das Kabinett über die neue Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung in der Altenpflegehilfe informiert. Altenpflegehelfer oder -helferinnen unterstützen Pflegefachkräfte bei der Pflege und Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen. Die Verordnung enthält Regelungen, die den Einstieg in den Pflegehelferberuf – und damit auch in den Pflegeberuf insgesamt – erleichtern. Sie tritt Anfang April in Kraft.
„Menschen für den Beruf der Altenpflege zu gewinnen, gehört zu den großen Herausforderungen unserer Gesellschaft
“, so Minister Garg. „Angesichts der demographischen Entwicklung benötigen wir eine Vielzahl von gemeinsamen Anstrengungen, um den zukünftigen Bedarf decken zu können. Einen Beitrag dazu leistet die Neuregelung zur Altenpflegehilfe in Schleswig-Holstein. Durch sie wird der Berufseinstieg flexibler ohne die Qualität zu vernachlässigen
“, so Garg.
Kernelemente der Neuregelungen sind:
- Schaffung einer Möglichkeit zur Ablegung einer Externenprüfung für Personen mit langjähriger Berufserfahrung in der Pflege;
- Verkürzung der Altenpflegehilfeausbildung von 18 auf 12 Monate;
- Aufnahme einer Modellklausel für die Erprobung anderer Ausbildungsformen
„In der Altenpflege ist es vor dem Hintergrund des Bedarfes inakzeptabel, wenn hochmotivierte Menschen mit oftmals langjähriger Berufserfahrung nur schwer ein- oder aufsteigen können. Entscheidend für den Beruf muss sein, was jemand kann und nicht wie lange seine Ausbildung dauert
“, so Garg. Mit der Verordnung wird erstmalig in Schleswig-Holstein die Möglichkeit zur Ablegung einer so genannten Externenprüfung für ungelernte und angelernte Kräfte in der Altenpflege geschaffen. Eine Externenprüfung ist die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit dem Unterschied, dass die Teilnehmer der Prüfung keine Berufsausbildung absolviert haben und somit als „Externe“ gelten.
„Gerade für Arbeitskräfte mit langjähriger Berufserfahrung in der Pflege und hohem Praxisbezug wird damit ein erleichterter Zugangsweg zu einem qualifizierten Berufsabschluss eröffnet
“, so Garg. Hierzu wurde im Vorfeld ein Modellprojekt mit ca. 60 Absolventen erfolgreich durchgeführt. Beteiligt waren die Pflegeschulen der AWO in Tornesch, des DRK in Kiel und des Instituts für berufliche Aus- und Fortbildung der Diakonie in Neumünster.
Absolventinnen und Absolventen der Altenpflegehilfeausbildung oder Personen mit bestandener Externenprüfung können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch in einer verkürzten Altenpflegeausbildung den Abschluss zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger (Fachkraft) machen.
„Mit diesem Schritt tragen wir auf Landesebene zur Verbesserung der Ausbildungssituation bei. Weitere Schritte müssen auch auf Bundesebene folgen. Dazu gehören auch eine Annäherung von Altenpflege- und Krankenpflegeausbildung inklusiver modularer Elemente zur individuellen Weiterbildung sowie die Schaffung einer einheitlichen Finanzierungsregelung für die Pflegeausbildung insgesamt
“, betonte Garg. Derzeit ist auf Bundesebene ein neues Pflegeberufegesetz in Arbeit.
Hintergrund
In Schleswig-Holstein gibt es rund 660 stationäre Pflegeeinrichtungen mit etwa 28.000 Beschäftigten und rund 400 ambulante Dienste mit etwa 9.000 Beschäftigten. In den Einrichtungen und Diensten arbeiten rund 8.000 Altenpflegerinnen/Altenpfleger (Fachkräfte) und rund 1.800 Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer sowie rund 3000 ungelernte Kräfte.
Mit 2.022 Auszubildenden in der Altenpflege wurde in Schleswig-Holstein im Jahr 2011 ein neuer Höchststand erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr (1.869 Auszubildende) beträgt die Steigerungsrate rund 8,5 %. Gegenüber dem Jahr 2007 beträgt die Steigerung 57 %.
Nach der aktuellen Bedarfseinschätzung wird bis zum Jahr 2020 die Zahl der Beschäftigten in der Altenpflege um rund 11.000 Arbeitskräfte ansteigen, wovon innerhalb der Gruppe der Pflegefachkräfte rund 2.100 Altenpflegefachkräfte sind.
Roland Brußmann (Mitglied Pflegeinitiative Deutschland e.V.)
Gesellschaft und Pflegende Angehörige
…Warum sollte man nicht seinen Angehörigen zuhause pflegen dürfen, wenn gerade er es verlangt, und nicht ins Heim oder nicht in eine WG möchte? Der größte Pflegedienst der Deutschen Nation, die Pflegenden Angehörigen sollten nicht in das Hartz IV – Raster gehören, da sie mit dieser schweren Arbeit eine sehr große gesellschaftliche Rolle spielen. Die, von den Pflegenden Angehörigen erwirtschafteten finanziellen Entlastungen für die Gesellschaft, sind nicht zu unterschätzen. Jedem pflegenden Angehörigen stehen dem nach alle Rechte und Freiheiten zu, welche durch Hartz IV und den Bezug von ALG II nicht gegeben sind, und die Handlungsfähigkeiten der pflegenden Angehörigen durch die Hartz IV Gesetze sehr stark eingrenzen. Auch eine entsprechende Anerkennung durch die Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistung und die Durchsetzung aller Rechte für pflegende Angehörige wäre schnellstens umzusetzen.
Wenn die öffentliche Hand für einen Heimplatz ( Stufe III ) rund 3200 Euro zahlt, reicht hier die Hälfte. Damit käme man aus der ungerechtfertigten Armutsfalle heraus und so ließen sich Zwei Drittel der Probleme im Pflegebereich mit einem Streich lösen.
Dem zur Folge: Ein Pflegentgeld in Höhe der Pflegesachleistung, wovon alle Sozialabgaben geleistet werden, ermöglicht ein humaneres Leben für alle Pflegenden Angehörigen und entlastet das Pflegekräftemangelproblem bedeutend. Im WIP-Vergleich 2/10 Seite 41, steht Deutschland an Drittletzter Stelle bei den Pflegeausgaben.
Das Ausland machts uns vor, wie es besser geht. (Bsp.: Niederlande; Norwegen,…Österreich, haben wesentlich bessere Pflegebedingungen durch höhere und besser organisierte Pflegeausgaben)
Jeder kann die Einsparung, von dem Oben genannten Vorschlag, selbst mit einer normalen Mathematischen Rechnung nachvollziehen.
Für eine Person (Stufe III) im Heim ca.: = 3200 € Pflegesachleistung einschließlich Zuzahlung.
Für eine Person (Stufe III) zu Haus ca.: = 1500 € Pflegegeld für Pflegende Angehörige (…mit allen sozialen Abgaben inbegriffen, statt ein viel geringeres Pflegegeld allein, welches ja für den Gepflegten bestimmt ist (Eine Abgabe an Pflegende ist nur eine Kannbestimmung)).
Das wäre pro einer gepflegten Person eine Einsparung von ca.: 1700 €, gegenüber eines Heimplatzes. Dies muss man nur einmal auf die Millionen Pflegebedürftigen, welche von ihren Angehörigen gepflegt werden, umrechnen. Die eingesparte Summe, welche dabei herauskommt, bedarf keines Kommentares mehr.
Außerdem wäre es ein humaneres Leben mit mehr Anerkennung für die Leistungen der Pflegenden Angehörigen, welche bislang mit Hartz-IV, Sozialgeld und Weniger leben müssen.