SPD bringt Masterplan zu Ganztagsschulen in Bundestag ein
„Die Förderung und Finanzierung der Schulen fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der Bundesländer. Dies ist eine Folge der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006, Stichwort Kooperationsverbot. Damals wollte der Gesetzgeber explizit ein weiteres Ganztagsschulprogramm ausschließen – und zwar mit Zustimmung der SPD“, erklärte die Ministerin. „Wir müssen daher das Grundgesetz ändern, damit ein bundesfinanzierter Masterplan möglich wird. Das heißt, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten des Bundes auszuweiten, damit er sich finanziell in der Schulpolitik einbringen kann, aber auch inhaltliche Mitspracherechte im Schulbereich erhält. Ich fordere die Länder auf, einen gemeinsamen Entwurf vorzulegen. Mit einer solchen gemeinsamen Position der Länder setzten wir uns dann gerne auseinander.“
Die Bundesregierung hat bereits einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Artikel 91b im Grundgesetz eingebracht. Darin wird die Aufhebung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich vorgeschlagen, damit der Bund sich dauerhaft und nicht nur über befristete Projekte an Universitäten und Fachhochschulen engagieren kann. Der Entwurf fand bisher – ohne die Stimmen der Opposition – nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit.
Wanka bekräftigte erneut: „Nach wie vor gilt: Die Tür für weitere Gespräche über die Verfassungsänderung ist geöffnet. Wir könnten bereits heute die Hochschulen stärker unterstützen und den ersten Schritt hin zu einer besseren Bildungskooperation gehen.“