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Politik & Wirtschaft

SPD: Hiller-Ohm: Aus- und Weiterbildung wird gestärkt

Die Stärkung von Aus- und Weiterbildung ist angesichts des Fachkräftebedarfs notwendig. Mit dem in dieser Woche vom Kabinett beschlossenen Weiterbildungsstärkungsgesetz der Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) werden wichtige Fortschritte erzielt: Der Zugang von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung wird verbessert. Gleichzeitig werden Anreize für eine erfolgreiche Nachqualifizierung gesetzt. Davon werden auch viele Lübeckerinnen und Lübecker profitieren. Dazu erklärt die für Lübeck und die Ämter Berkenthin und Sandesneben zuständige Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD), die auch Mitglied im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales ist:

„Aus- und Weiterbildung sind die Schlüssel zum Erfolg auf dem Arbeitsmarkt. Gleichzeitig ist das Risiko arbeitslos und vor allem langzeitarbeitslos zu werden für Unqualifizierte deutlich höher als für beruflich Qualifizierte. Mit dem Weiterbildungsstärkungsgesetz packen wir das Übel an der Wurzel und bekämpfen Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig. So werden mehr Menschen soziale Teilhabe und Chancen am Arbeitsmarkt eröffnet. Außerdem bekommen wir durch Aus- und Weiterbildung mehr Fachkräfte. Ich freue mich sehr, dass diese wichtige Gesetzesinitiative jetzt von der Bundesregierung angeschoben wurde.

Wichtig ist, dass wir auch eine bessere Förderung betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung schaffen: Auszubildende können künftig aufstockend Arbeitslosengeld II unter Anrechnung ihrer Ausbildungsvergütung und eventueller Ausbildungsförderung wie BAföG erhalten. Damit werden Aufnahme und Absolvieren einer Ausbildung erheblich erleichtert. Denn durch die mögliche Aufstockung wird der Lebensunterhalt auch dann gesichert, wenn dies durch die Ausbildungsvergütung allein nicht möglich ist.

Fehlende Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben oder Mathematik erschweren oftmals einen erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Weiterbildung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen und diesen gerne nachholen würden, erhalten zukünftig im Vorfeld oder begleitend zu einer Aus- und Weiterbildung Förderung in den notwendigen Bereichen.

Für Arbeitslose, die erfolgreich eine abschlussbezogene Weiterbildung machen, wird eine Prämie eingeführt. Die Weiterbildungsprämie soll Arbeitslose zum Durchhalten mehrjähriger Fortbildungsmaßnahme motivieren. Beim Bestehen einer Zwischenprüfung gibt es 1.000 Euro und für eine erfolgreiche Abschlussprüfung 1.500 Euro.

Außerdem wird die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen verbessert, indem förderfähige Weiterbildungen nun auch flexibler ohne Freistellungen außerhalb der Arbeitszeiten erfolgen können.“

 

Gabriele Hiller-Ohm, MdB

Tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion

Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales

Mitglied im Ausschuss für Tourismus

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