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Politik & Wirtschaft

Spielbankgesetz: Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold: Wirtschaftlichkeit der Spielbanken sicher stellen

Wirtschaftlichkeit der Spielbanken sicher stellen

Meine Fraktion stimmt der Änderung des Spielbankengesetzes zu. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es zum einen, die Abgabenbelastung der Spielbanken auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, um den gesunkenen Umsätzen Rechnung zu tragen und die Spielbanken nicht durch zu hohe Abgaben in die Insolvenz zu treiben.

Zum anderen soll durch geeignete Maßnahmen der Überwachung der Aufwand der Finanzämter bei der Kontrolle der Spielbanken gesenkt werden. Beide Ziele unterstützt meine Fraktion.Wir haben uns im Finanzausschuss mit der Frage beschäftigt, ob das vorgeschlagene neue System von Abgaben, Zusatzabgabe und Gewinnabgaben in seinem Zusammenspiel richtig austariert ist und sind zu einem positiven Ergebnis gekommen.Die Abgaben müssen so gestaltet werden, dass den Spielbanken − trotz des zurück gegangenen Bruttospielertrages − eine wirtschaftliche Betriebsführung möglich ist.

Auch muss berücksichtigt werden, dass das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz sinkender Umsätze in angemessener Höhe gesichert sein muss. Deshalb nehmen wir in Kauf, dass der öffentlichen Hand durch die Reduzierung der Abgabe ein Einnahmeverlust von ca. 3,3 Millionen Euro entsteht.

Einnahmeausfälle, die zu 75 Prozent das Land und zu 25 Prozent die Spielbankgemeinden treffen. Dieser Einnahmeausfall ist bitter für die kommunalen Haushalte und für den Landeshaushalt.

Aber man muss berücksichtigen, dass alleinige Gesellschafterin der Spielbankengesellschaften die landeseigene Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein ist. Deshalb muss das Land ein hohes Interesse an einem wirtschaftlichen Betrieb der Spielbanken haben.

Die zweite geplante Änderung trägt erfreulicherweise eher zur Kostenreduzierung bei. Durch den stärkeren Einsatz der Videotechnik soll die bisherige Anzahl von fünfzig durch die Finanzämter eingesetzten Revisoren und Revisorinnen reduziert werden. Bereits jetzt wird zur Überwachung des Spielbankenbetriebes in den Spielbanken Videotechnik eingesetzt. Dieses soll den Spielbankunternehmen nun verpflichtend vorgegeben werden. Auch sollen Regelungen zur Zweckbindung der Aufzeichnungen und zur Speicherdauer geschaffen werden. Damit wird die bereits bestehende umfängliche Überwachung des Spielbetriebs nun datenschutzrechtlich sauber geregelt.

Die Ausschussberatung hat ergeben, dass diese neue Regelung mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt ist. In der schriftlichen Begründung des Gesetzes zeichnet die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen diesem Gesetzentwurf und einer späteren Privatisierung auf.

Für meine Fraktion möchte ich deshalb deutlich sagen: Wenn wir heute diesem Gesetzentwurf zustimmen, dann, weil er notwendige Grundlagen für den wirtschaftlichen Betrieb der Spielbanken legt. Dieses ist völlig unabhängig von der Frage der zukünftigen Trägerschaft der Spielbanken.

Wir teilen nicht die Privatisierungsphantasien der FDP und möchten die Zustimmung zum Gesetz auch nicht als Vorbereitung einer Privatisierung der Spielbanken verstanden wissen.

In diesem Sinne stimmen wir dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zu.