Spoorendonk: Debatte über Medienübertragungen aus Gerichtssälen muss Belange der Justiz berücksichtigen
Die am 12. Juni im saarländischen Perl-Nennig begonnene Justizministerkonferenz wird sich unter anderem mit Anträgen zur Öffnung von Gerichtsverhandlungen für Fernseh- und Rundfunkaufnahmen befassen. Dazu sagt Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk: „Ich begrüße es, dass diese Debatte geführt wird, warne aber vor Schnellschüssen. Natürlich muss angesichts der rasanten medialen Entwicklung und der Bedeutung moderner Medien für die Gesellschaft diskutiert werden, inwieweit die gegenwärtige Regelung über die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen noch zeitgemäß ist. Dies bedarf aber sorgfältigster Prüfung, da hohe Güter auf dem Spiel stehen. Mir ist besonders wichtig, dass die Belange der Justiz und der Rechtsstaatlichkeit dabei nicht auf der Strecke bleiben. Zu nennen sind insbesondere die Sicherheit der Justizangehörigen und die Unverfälschtheit von Verhandlung und Beweisaufnahme. Ich möchte auf der anderen Seite aber auch geprüft wissen, welche Chancen in einer moderaten Erweiterung der Übertragungsmöglichkeiten für ein besseres Verständnis der Arbeit der Justiz und damit zur Verbesserung des Ansehens der Justiz in der Bevölkerung liegen könnten.“
§ 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes in seiner gegenwärtigen Fassung lautet: „Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.“ Die JuMiKo will prüfen, ob diese Regelung noch zeitgemäß ist. Schleswig-Holstein wird beantragen, diese Prüfung auf die Frage zu erweitern, ob eine Öffnung zum besseren Verständnis der Justiz in der Öffentlichkeit beitragen kann. „Diese Debatte muss für mich aber in erster Linie innerhalb und mit der Justiz geführt werden. Ich verstehe sie auch als Teil der größeren und drängenderen Diskussion, was wir tun können, damit der Justiz in der Bevölkerung wieder die ihr zustehende Anerkennung und Würdigung zu Teil wird. Diese Diskussion will ich in den kommenden Monaten in Schleswig-Holstein führen“, so die Ministerin.